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rehapro

Stand: 24.07.2023

Internetseite des Modellvorhabens rehapro

Modellvorhaben Rehapro (Öffnet neues Fenster )
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Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro“

Ziel des Bundesprogramms rehapro ist es, mit innovativen Leistungen und innovativen organisatorischen Maßnahmen die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen besser als bisher zu erhalten oder
wiederherzustellen. Derzeit laufen im Bundesprogramm rehapro in zwei Förderaufrufen insgesamt 102 Modellprojekte mit einem Gesamtfördervolumen von rund 500 Mio. Euro: 56 Projekte aus dem SGB II- und 46 Projekte aus dem SGB
VI-Bereich. Am 8. Juli 2022 wurde der dritte und letzte Förderaufruf im Bundesanzeiger veröffentlicht. Insgesamt sind Förderanträge für 23 Modellprojekte mit einem Fördervolumen von rund 73 Mio. Euro eingegangen. Das BMAS hat
entschieden, 7 Modellprojekte im SGB II-Bereich und 14 Modellprojekte im SGB VI-Bereich grundsätzlich für die Förderung vorzusehen. Die zur Förderung vorgesehenen Förderanträge werden derzeit vertieft geprüft. Die Modellprojekte
sollen Anfang 2024 starten.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm rehapro finden Sie hier: www.modellvorhaben-rehapro.de

Erster Förderaufruf zum Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro“

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist die bisher größte Gesetzesreform des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen seit dessen Entstehung im Jahr 2001. Mit ihm soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung durch mehr Selbstbestimmung und mehr Teilhabe verbessert werden. Das BTHG wurde im Dezember 2016 verkündet und tritt bis zum 1. Januar 2023 sukzessive in Kraft. Aufgrund von stetig hohen Zugängen in die Erwerbsminderungsrente und die Eingliederungs- bzw. Sozialhilfe hat der Bundesgesetzgeber im Rahmen des BTHG mit § 11 SGB IX den Auftrag zur Durchführung von Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation im Aufgabenbereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der gesetzlichen Rentenversicherung erteilt. Diesen Auftrag setzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit dem Bundesprogramm "Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro" um. Die antragsberechtigten Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sollen durch die Erprobung innovativer Leistungen und innovativer organisatorischer Maßnahmen neue Wege finden, die Erwerbsfähigkeit der Menschen besser als bisher zu erhalten oder wiederherzustellen sowie den Zugang in die Erwerbsminderungsrente und die Eingliederungs- bzw. Sozialhilfehilfe nachhaltig zu senken. Die erste Förderrichtlinie verbunden mit dem ersten Förderaufruf wurde am 4. Mai 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zur Umsetzung des Bundesprogramms rehapro stehen bis 2026 insgesamt rund eine Milliarde Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm finden Sie hier: https://www.modellvorhaben-rehapro.de

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