Antrag stellen – so geht’s!
Wenden Sie sich an Ihr Versorgungsamt
Beim Versorgungsamt erhalten Sie Auskunft über Ihren Grad der Behinderung (GdB). Falls für Sie noch kein Grad der Behinderung festgestellt wurde, können Sie beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung und auf den entsprechenden Grad der Behinderung stellen.
Liegt der Grad der Behinderung bei 50 oder darüber, sind Sie schwerbehindert. Dann können Sie beim Versorgungsamt auch einen Schwerbehindertenausweis beantragen
Bei einem Grad der Behinderung unter 50, aber mit mindestens 30 können Sie mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Auch dafür können Sie einen Antrag stellen – allerdings nicht beim Versorgungsamt, sondern bei der Agentur für Arbeit.
Stellen Sie einen Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit
Das Versorgungsamt schickt Ihnen einen Bescheid zu, auf dem Ihr Grad der Behinderung vermerkt ist. Diesen reichen Sie zusammen mit dem dazugehörigen Antragsformular für eine Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnsitz ein.
Sie oder eine bevollmächtigte Person können diesen Antrag auch ganz formlos, d. h. schriftlich, mündlich oder per Telefon, bei der Agentur für Arbeit stellen. Hat der Betrieb, in dem Sie arbeiten, eine Schwerbehindertenvertretung, so können Sie sich bei der die Schwerbehindertenvertretung Hilfe beim Ausfüllen und beim Stellen des Antrags auf Gleichstellung holen.
hier gehts zum Formular
Die Agentur für Arbeit entscheidet
Die Agentur für Arbeit prüft im Anschluss Ihre Unterlagen. Sie kann im Zuge des Verfahrens auch mit Ihrem Arbeitgeber sprechen. Falls Ihr Betrieb fünf oder mehr schwerbehinderte Menschen dauerhaft beschäftigt, hört die Behörde zusätzlich die Schwerbehindertenvertretung Ihres Unternehmens an. Für beides benötigt die Agentur für Arbeit Ihre Zustimmung.
Das Ergebnis der Prüfung schickt Ihnen die Agentur für Arbeit schriftlich in einem Bescheid zu.
Wer hilft mir beim Antrag auf Gleichstellung?
Die Agentur für Arbeit bietet ein kostenloses Service-Telefon an, bei dem Sie auch direkt den Antrag auf Gleichstellung stellen können:
Hat der Betrieb, in dem Sie arbeiten, eine Schwerbehindertenvertretung, kann Ihnen auch die Schwerbehindertenvertretung beim Ausfüllen und beim Stellen des Antrags auf Gleichstellung helfen.
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