Das Ziel der Bundesregierung ist eine Gesellschaft, in der alle gleichberechtigt am Leben teilhaben können. Die Basis für eine solche inklusive Gesellschaft sind Gesetze und Urteile, die Rechte von Menschen mit Behinderungen festschreiben und regeln. Auf dieser Seite finden Sie einige wichtige Gesetze für Menschen mit Behinderungen und Links zu anderen Internetseiten mit weiteren Informationen zum Thema Gleichstellung.
Der nachfolgende Link führt Sie zu einer Suche, die vor allem für Expertinnen und Experten aus dem juristischen Bereich interessant ist. Sie können hier Gesetzen und Urteile rund um Behinderung und beruflicher Teilhabe finden. Die Suche wird von REHADAT, einem Angebot des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, bereitgestellt.
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Warum wir Gesetze zur Gleichstellung brauchen
Gesetze regeln das gesellschaftliche Miteinander. Da Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt werden sollen, ist es wichtig, dass sie die Gesetze, die sie schützen, auch kennen. Nur so können sie ihre Rechte einfordern und sich gegen Benachteiligung wehren.
Ein besonderes gesellschaftliches und politisches Ziel in Deutschland ist Inklusion. Inklusion bedeutet, dass jeder an unserer Gesellschaft teilnehmen kann und jeder etwas davon hat, wenn Inklusion weiter vorangebracht wird. Sie möchten mehr zum Thema Inklusion lesen? Dann besuchen Sie unsere Ratgeberseite zu diesem Thema.
Wichtige Gesetze für Menschen mit Behinderungen
An dieser Stelle möchten wir Ihnen die wichtigsten Gesetze für Menschen mit Behinderung vorstellen und Sie informieren, wo Sie noch mehr dazu lesen können.
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG)
- Artikel 3: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
- Ziel ist Gleichbehandlung, Teilhabe und Chancengleichheit
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Das besagt auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Wichtige Ziele der Behindertenpolitik der Bundesregierung sind Gleichbehandlung, Teilhabe und Chancengleichheit, damit alle Menschen gleichermaßen selbstbestimmt leben können, egal ob mit oder ohne Behinderung.
- Gilt für den Bereich des öffentlichen Rechts: Ministerien, Behörden, Körperschaften
- Regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Die Weiterentwicklung des seit 2002 bestehenden Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) regelt u.a. Fragen der Barrierefreiheit in den Bereichen Bau, Infrastruktur und die Verwendung der Gebärdensprache sowie der Leichten Sprache. Es ist wichtig, damit Artikel 3 des GG „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ umgesetzt werden kann. Das Gesetz gilt für Ministerien, Behörden des Bundes oder Körperschaften, wie die Bundesagentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung.
Ziel der Reform des BGG ist unter anderem, immer noch bestehende bauliche Barrieren in Bundesgebäuden abzubauen und damit die Lage für Menschen mit Behinderungen Schritt für Schritt barrierefreier gestalten. Dies ist ein wichtiger Baustein hin zu mehr Inklusion.
Mit dem BGG wird eine Bundesfachstelle für Barrierefreiheit errichtet. Sie soll vor allem Behörden zur Umsetzung des BGG beraten und unterstützen.
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Gilt für den privaten Rechtsverkehr im Arbeitsrecht und Zivilrecht
Das AGG ist seit 2006 in Kraft. Sein Ziel ist ein besserer Schutz vor Benachteiligungen im privaten Rechtsverkehr. Das AGG besteht aus zwei Komponenten: einem arbeitsrechtlichen sowie einem allgemeinen Benachteiligungsverbot und bezieht sich auf das Zivilrecht. Mit diesem Gesetz wurde eine sehr wichtige Forderung von Menschen mit Behinderungen erfüllt.
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
- Ziel ist mehr Teilhabe zu ermöglichen und die Weiterentwicklung des Schwerbehindertenrechts
Mit dem BTHG soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessert und die Umsetzung einer inklusiven Gesellschaft weiterverfolgt werden. Dabei geht es darum, mehr Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Außerdem wird mit diesem Gesetz das Schwerbehindertenrecht weiterentwickelt.
Sozialgesetzbuch IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) hält die Gesetze zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Deutschland fest. Es setzt im Sozialrecht das Benachteiligungsverbot des Artikels 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes - Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden - konsequent um. Es enthält sozialrechtliche Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen sowie arbeitsrechtliche Regelungen über die Teilhabe schwerbehinderter Menschen, das sogenannte Schwerbehindertenrecht. Diese Vorschriften sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wichtig. Es ist seit 2001 in Kraft. Zum 1. Januar 2018 wurde eine komplette Neufassung des SGB IX gültig.
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