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Auch ältere Menschen haben Anspruch auf Teilnahme und Teilhabe am Arbeitsleben. Es gibt bereits viele Maßnahmen, die Ihre Chancen auf eine Beschäftigung erhöhen.

Um Chancengleichheit im Arbeitsleben zu verwirklichen, hat die Bundesregierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland ein Benachteiligungsverbot geregelt.

Benachteiligungsverbot im Arbeitsleben

Alle Menschen in Deutschland sollen im Arbeitsleben die gleichen Chancen haben. Diskriminierungen wegen des Lebensalters oder wegen einer Behinderung sind bekannte Phänomene.

Das AGG soll die Menschen schützen, die u. a. wegen einer Behinderung oder des Alters im Arbeitsleben benachteiligt werden. Sämtliche Stadien des Arbeitsverhältnisses sind erfasst. So müssen zum Beispiel Stellenanzeigen und die Auswahl unter mehreren Bewerberinnen und Bewerbern frei von Benachteiligungen sein. Das Gleiche gilt bei einer Beförderung, beim Zugang zur Berufsberatung, zur Berufsausbildung und Weiterbildung sowie beim Zugang zu Umschulungen und der praktischen Berufserfahrung. Auch Benachteiligungen im Umgang von Arbeitskolleginnen und -kollegen untereinander sind unzulässig.

Dazu heißt es im Gesetz, dass insbesondere Benachteiligungen im Berufsleben unzulässig sind in Bezug auf:

  • die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu einer Erwerbstätigkeit sowie für den beruflichen Aufstieg,
  • die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen,
  • den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der praktischen Berufserfahrung und
  • die Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Beschäftigten- oder Arbeitgebervereinigung oder einer Vereinigung, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, einschließlich der Inanspruchnahme der Leistungen solcher Vereinigungen.

Eine Benachteiligung im Arbeitsleben stellt eine Verletzung vertraglicher Pflichten dar. Beschäftigte, die eine Benachteiligung erfahren, haben ein Recht auf:

  • Beschwerde,
  • Entschädigung,
  • Schadensersatz und
  • sofern der Arbeitgeber keine oder ungeeignete Maßnahmen ergreift auch Leistungsverweigerung soweit dies zum Schutz vor Benachteiligung erforderlich ist.

Wer sich wegen seines Alters und/oder seiner Behinderung benachteiligt fühlt, kann sich an Antidiskriminierungsverbände oder an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. Sie geben Unterstützung bei der Durchsetzung der Rechte zum Schutz vor Benachteiligungen.

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