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Die Rente trägt maßgeblich dazu bei, den Lebensunterhalt im Alter zu sichern. Versicherte haben Anspruch auf Rente, wenn sie die erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) und die jeweiligen besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllen.

Welche Rentenarten gibt es?

Aus der gesetzlichen Rentenversicherung können insbesondere Renten wegen Alters, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zur Hinterbliebenenrente finden Sie in der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Wie hoch ist die Rentenleistung?

Die Höhe der Rente ist grundsätzlich von dem Gehalt abhängig, das Sie während Ihres Arbeitslebens verdient haben und von dem Rentenbeiträge gezahlt wurden. Sie sammeln damit sogenannte Entgeltpunkte. Entgeltpunkte geben an, wie viel sie in einem Jahr im Vergleich zum Durchschnitt aller Versicherten verdient haben. Wenn Sie in einem Jahr genau das Durchschnittsentgelt bekommen haben, erhalten Sie einen Entgeltpunkt. Ein Entgeltpunkt entspricht einem bestimmten Geldwert, den Sie dann in Form der Rente ausgezahlt bekommen. Zusätzlich können auch beitragsfreie Zeiten und Zeiten wegen Kindererziehung rentensteigernd berücksichtigt werden.

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