Navigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Regelaltersrente

Sie haben Anspruch auf die Regelaltersrente, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht und Anspruch auf Regelaltersrente besteht, wenn die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit erfüllt ist.

Allgemeine Wartezeit

Die allgemeine Wartezeit beträgt grundsätzlich 5 Jahre.
Auf die allgemeine Wartezeit werden Beitragszeiten(Pflichtbeitragszeiten einschließlich Kindererziehungszeiten sowie Zeiten mit freiwilligen Beiträgen), Ersatzzeiten, Zeiten aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich, Zeiten aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern sowie aus 450-Euro-Jobs (Minijobs) angerechnet.

Regelaltersgrenze

Bei Versicherten, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren.

Für Versicherte der Geburtsjahrgänge von 1947 bis 1963 wird die Altersgrenze schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben.

Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Ausnahmen von der Anhebung der Altersgrenze

Bei Versicherten, die vor 1955 geboren sind und bereits vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben, liegt die Regelaltersgrenze weiterhin bei 65 Jahren.

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon