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Altersrente und Hinzuverdienst

Stand: 20.05.2019

Hinzuverdienst vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Vielleicht haben Sie sich dazu entschieden, die Rente vorgezogen in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet, dass Sie die Rente beziehen, bevor Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Dann müssen Sie bestimmte Hinzuverdienstbeschränkungen einhalten.
Zum Hinzuverdienst zählen Arbeitsentgelt sowie Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen (zum Beispiel Abgeordnetendiäten). Diese Einkünfte müssen Sie dem Rentenversicherungsträger mitteilen. Dieser prüft dann, ob Sie die Hinzuverdienstgrenzen einhalten.

Für die volle Altersrente gilt einheitlich in den alten und neuen Bundesländern eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro. Überschreiten Sie diese Hinzuverdienstgrenze, erhalten Sie die Altersrente als Teilrente.

Hinzuverdienst ab Erreichen der Regelaltersgrenze

Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, müssen Sie keine Hinzuverdienstgrenzen mehr beachten.

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