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Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze

Stand: 20.05.2019

Bundesbeamtinnen und -beamte können derzeit bei Erreichen folgender Altersgrenzen in den Ruhestand eintreten bzw. versetzt werden:

  • nach Erreichen der Regelaltersgrenze (schrittweise Anhebung vom 65. auf das 67. Lebensjahr)
  • nach Erreichen einer besonderen Altersgrenze für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte des Polizeivollzugsdienstes oder des Feuerwehrdienstes der Bundeswehr (schrittweise Anhebung vom 60. auf das 62. Lebensjahr)
  • auf Antrag nach Vollendung des 63. Lebensjahres mit Abschlägen
  • bei vorliegender Schwerbehinderung auf Antrag nach Erreichen einer besonderen Altersgrenze (schrittweise Anhebung vom 60. auf das 62. Lebensjahr) mit Abschlägen.

Für Beamtinnen und Beamte der Länder gelten ggf. abweichende Altersgrenzen. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Dienstbehörde oder dem für Sie zuständigen Versorgungsträger über die für Sie geltenden Regelungen.

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