Navigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Der Status von Beamtinnen und Beamten

Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit können

  • aufgrund festgestellter Dienstunfähigkeit oder
  • wegen Erreichens der für sie maßgeblichen Altersgrenze (ggf. auf Antrag) in den Ruhestand versetzt werden bzw. eintreten.

Beamtinnen und Beamte auf Probe können ebenfalls aufgrund festgestellter Dienstunfähigkeit infolge einer Dienstbeschädigung in den Ruhestand versetzt werden. Tritt die Dienstunfähigkeit jedoch ein, ohne dass ein Dienstunfall vorliegt, ist eine Versetzung in den Ruhestand grundsätzlich nicht möglich. Stattdessen werden Sie in diesem Fall entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Beamtinnen und Beamte auf Widerruf können nicht in den Ruhestand versetzt werden. Sie werden entlassen und für die Dauer ihrer Beschäftigung in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Für Für Beamtinnen und Beamte auf Zeit, politische Beamtinnen und Beamte, die in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, gelten gesonderte Vorschriften.

Bereichsnavigation

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon