Navigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Voraussetzungen für die Gewährung von Ruhegehalt

Stand: 20.05.2019

Damit Sie Ruhegehalt erhalten können, müssen Sie in den Ruhestand eintreten oder versetzt werden. Das ist nur möglich, wenn Sie

  • eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet haben (= Wartezeit) oder
  • ohne grobes Verschulden bei Ausübung des Dienstes dienstunfähig geworden sind.

Bereichsnavigation

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon