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Allgemeines

Eine Erwerbsminderungsrente erfüllt den Zweck, einen finanziellen Ausgleich zu schaffen, wenn Sie nicht erwerbsfähig sind. Deswegen dürfen Sie, wenn Sie Rente wegen Erwerbsminderung beziehen, nicht unbegrenzt hinzuverdienen. Sie müssen bestimmte Gehaltsgrenzen einhalten, um die Rente wegen Erwerbsminderung in voller Höhe zu erhalten. Ansonsten erhalten Sie die Rente stufenlos als teilweise zu leistende Rente in individueller Höhe oder gar nicht mehr.

Jede Erwerbstätigkeit müssen Sie dem Rentenversicherungsträger melden.

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Sie erhalten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung? Dann dürfen Sie im Rahmen Ihres verbliebenen Leistungsvermögens berufstätig sein und hinzuverdienen. Die Hinzuverdienstgrenze berechnet sich dabei individuell. Das wird bereits berücksichtigt. Deswegen fällt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung um die Hälfte niedriger aus als die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Eine Besonderheit liegt vor, wenn der anzurechnende Hinzuverdienst, die Höhe Ihrer Vollrente erreicht: Sie behalten zwar den Anspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung, sie wird aber nicht ausgezahlt.

Rente wegen voller Erwerbsminderung

Bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung können Sie nur im begrenzten Umfang Geld hinzu verdienen. Für eine volle Rente darf Ihr Einkommen 6.300 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten. Auch hier gilt: Wenn Ihr anzurechnender Hinzuverdienst so hoch ausfällt wie Ihre Vollrente, behalten Sie zwar den Anspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung, sie wird aber nicht ausgezahlt.

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