Beteiligte
Die Wiedereingliederung in einen Betrieb ist in der Regel am erfolgreichsten, wenn alle Beteiligten mitwirken. Wichtig ist zudem, die Maßnahmen auf den konkreten Betrieb abzustimmen.
Zu den Beteiligten gehören, soweit vorhanden, der Betriebs- oder Personalrat sowie in Fällen der Schwerbehinderung die Schwerbehindertenvertretung. In Großbetrieben kann es außerdem sinnvoll sein, ein Integrationsteam aus verschiedenen Beteiligten zu bilden. Auch externe Partner können die Eingliederung unterstützen.
Je nach Betriebsgröße kommen folgende interne und externe Beteiligte in Frage:
Intern | Extern |
---|
Arbeitgeberin/Arbeitgeber | Rehabilitationsträger |
Betroffene Mitarbeitende | Integrationsämter (bei schwerbehinderten Mitarbeitenden) |
Schwerbehindertenvertretung | Ärztinnen/Ärzte, Rehabilitationskliniken |
Betriebs-, Personalrat | Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation |
Betriebsarzt, -ärztin | Betriebsnahe Dienstleister |
Arbeitssicherheitsfachkraft, Arbeitsschutzbeauftragter/Arbeitsschutzbeauftragte | Disability Manager |
Betrieblicher Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin | Vertrauensperson des Arbeitnehmers |
Integrationsteam | |