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Beteiligte

Die Wiedereingliederung in einen Betrieb ist in der Regel am erfolgreichsten, wenn alle Beteiligten mitwirken. Wichtig ist zudem, die Maßnahmen auf den konkreten Betrieb abzustimmen.

Zu den Beteiligten gehören, soweit vorhanden, der Betriebs- oder Personalrat sowie in Fällen der Schwerbehinderung die Schwerbehindertenvertretung. In Großbetrieben kann es außerdem sinnvoll sein, ein Integrationsteam aus verschiedenen Beteiligten zu bilden. Auch externe Partner können die Eingliederung unterstützen.

Je nach Betriebsgröße kommen folgende interne und externe Beteiligte in Frage:

InternExtern
Arbeitgeberin/ArbeitgeberRehabilitationsträger
Betroffene MitarbeitendeIntegrationsämter (bei schwerbehinderten Mitarbeitenden)
SchwerbehindertenvertretungÄrztinnen/Ärzte, Rehabilitationskliniken
Betriebs-, PersonalratEinrichtungen der beruflichen Rehabilitation
Betriebsarzt, -ärztinBetriebsnahe Dienstleister
Arbeitssicherheitsfachkraft, Arbeitsschutzbeauftragter/ArbeitsschutzbeauftragteDisability Manager
Betrieblicher Sozialarbeiter/SozialarbeiterinVertrauensperson des Arbeitnehmers
Integrationsteam

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