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Eine Krankheit oder eingetretene Behinderungen führen häufig dazu, dass Sie ihren ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben können. Durch Umschulungen oder Fortbildungen erlernen Sie einen neuen Beruf oder qualifizieren sich weiter, um schließlich eine neue Stelle anzutreten oder den vorhandenen Arbeitsplatz zu sichern.

Weiterbildung stellt eine wichtige Form des lebenslangen Lernens dar. Bei der beruflichen Weiterbildung können Sie Ihre beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten feststellen, erhalten, erweitern, der technischen Entwicklung anpassen oder sich auf einen beruflichen Aufstieg vorbereiten.

Die Weiterbildung findet in der Regel im Betrieb oder bei einem Bildungsträger statt. In besonderen Fällen können Sie die Weiterbildung auch in einem Berufsförderungswerk (BFW) oder einer besonderen Rehabilitationseinrichtung absolvieren.

Umschulung

Eine Umschulung erfolgt in der Regel in anerkannten Ausbildungsberufen. Sie kann aber auch nach den besonderen Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderungen umgesetzt werden. Sie absolvieren Umschulungen grundsätzlich mit einer verkürzten Ausbildungszeit von zwei Jahren.

Anpassungsfortbildung

Eine Anpassungsfortbildung können Sie absolvieren, wenn z. B. die technische Entwicklung in Ihrem Beruf neue Anforderungen an Sie stellt oder Sie aufgrund Ihrer Behinderungen eine Zusatzqualifikation benötigen.

Aufstiegsfortbildung

Wenn Sie einen beruflichen Aufstieg anstreben, können Sie über eine Aufstiegsfortbildung eine zusätzliche Qualifizierung erhalten. Typische Aufstiegsfortbildungen sind z. B. Techniker- und Meisterschulungen sowie Fortbildungen zum Fachwirt.

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon