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Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Zuschüsse oder Darlehen vom Integrationsamt erhalten, um Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen und diese ggf. behinderungsgerecht zu gestalten.

Das Integrationsamt gewährt solche Zuschüsse und Darlehen insbesondere für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen, die

  • ohne gesetzliche Verpflichtung oder über die Pflichtquote hinaus eingestellt werden,
  • besonders betroffen sind (d. h. Menschen, die einer besonderen Hilfskraft bedürfen, die nur eine verminderte Arbeitsleistung erbringen können oder deren Beschäftigung mit besonderen Aufwendungen für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber verbunden ist),
  • zuvor mehr als 12 Monate arbeitslos waren,
  • vorher in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen eingestellt waren,
  • wenn gewährleistet ist, dass die geförderten Plätze für einen langfristigen Zeitraum Menschen mit Schwerbehinderungen vorbehalten bleiben,
  • wenn Leistungen nicht von anderer Stelle zu erbringen sind oder erbracht werden (z. B. Eingliederungszuschüsse)

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