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Wer kümmert sich darum, dass man in Arbeit vermittelt wird?

Der Träger der Grundsicherung ist dafür zuständig, Sie in Arbeit zu vermitteln. Teilweise hat die Bundesagentur für Arbeit besondere Dienststellen eingerichtet, wie etwa die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung. An diese können Sie sich wenden, wenn Sie Arbeit im Ausland suchen. Für einzelne Berufsgruppen gibt es zusätzliche Vermittlungsdienstleistungen, z.B. die Fachvermittlung für das Hotel- und Gaststättengewerbe.

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

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Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon