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Grundsicherung für Arbeitsuchende

Stand: 20.05.2019

Was ist wichtig für die Antragstellung?

Das Arbeitslosengeld II wird grundsätzlich für die Dauer von zwölf Monaten bewilligt. Sie können keine Leistungen für die Zeit vor dem Monat der Antragsstellung erhalten. Alle zwölf Monate müssen Sie einen neuen Weiterbewilligungsantrag stellen.

Wurde Ihr Antrag abgelehnt, können Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Wo und innerhalb welcher Frist steht auf dem Ablehnungsbescheid. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, können Sie vor dem Sozialgericht klagen.

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon