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Wer hat Anspruch auf Sozialgeld?

Sozialgeld steht Ihnen zu, wenn Sie

  • nicht erwerbsfähig sind und
  • in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten leben und
  • keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben (Überschreitung des Vermögensfreibetrags in der Sozialhilfe).

Daneben können Sie auch Dienst- und Sachleistungen erhalten, wenn diese Ihre Hilfebedürftigkeit beenden oder verringern bzw. Hemmnisse bei der Arbeitssuche beseitigen oder vermeiden.

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon