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Grundsicherung für Arbeitsuchende

Stand: 20.05.2019

Inwieweit ist das eigene Vermögen geschützt?

Grundsätzlich müssen Sie Ihr vorhandenes Vermögen für den eigenen Lebensunterhalt einsetzen, bevor Sie Arbeitslosengeld II beanspruchen können. Allerdings gibt es bestimmte Freibeträge, die Sie nicht vorher ausgeben müssen. Dieses sogenannte Schonvermögen schützt vor allem die Rücklagen, die der Altersvorsorge dienen. Zudem ist das Vermögen von Kindern durch einen eigenen Freibetrag geschützt.

Grundfreibetrag

Für Vermögen jeder Art räumt das Gesetz jeder volljährigen Person einen Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr ein.

Grundfreibetrag für Kinder

Für Minderjährige gilt ein Freibetrag von 3.100 Euro. Damit bleiben im Regelfall auch Ausbildungsversicherungen geschützt. Darüber hinaus gehendes Vermögen müssen die Kinder nur verwenden, um ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, nicht den ihrer Eltern.

Freibetrag für notwendige Anschaffungen

Jedem Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft steht ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 Euro zu.

Rücklagen für das Alter

Die staatliche Rente, Betriebsrenten, die staatlich geförderte Altersvorsorge (Riester-Rente) und die Erträge daraus bleiben unangetastet. Weiteres Vermögen, das der Altersvorsorge dient, ist bis zu 750 Euro je Lebensjahr anrechnungsfrei. Bedingung ist aber, dass das Vermögen vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung nicht verwertbar ist (zum Beispiel Ausschluss einer vorzeitigen Kündigung einer Kapitallebensversicherung).

Keine Vermögensberücksichtigung bei Unwirtschaftlichkeit

Ob Vermögensgegenstände berücksichtigt werden, hängt davon ab, ob der Verkauf wirtschaftlich wäre. Wenn der Verlust mehr als 10 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises betragen würde, wäre das unwirtschaftlich. Wenn Sie die Wertgegenstände für Ihre Ausbildung oder Ihre Erwerbstätigkeit benötigen, bleiben sie unangetastet.

Wohnung und Haus

Ein selbst bewohntes Haus oder eine Eigentumswohnung bis etwa 130 Quadratmeter Wohnfläche gelten als angemessen. Grundstücke dürfen in der Stadt in der Regel bis zirka 500 Quadratmeter, auf dem Land bis zirka 800 Quadratmeter groß sein. Alle Angaben sind Richtwerte. Die Jobcenter beachten immer auch den Einzelfall. Immobilien und Grundstücke, deren Verkauf nur mit großem Verlust möglich wäre, darf der Antragsteller behalten.

Zahlen Sie Raten für Wohneigentum, übernimmt der Staat die Schuldzinsen in angemessenem Umfang sowie die Grundsteuer, öffentlichen Abgaben und Nebenkosten. Die Tilgungsraten selbst zahlt der Staat jedoch nicht.

Pkw

Arbeitsuchende sollen flexibel bleiben. Sie dürfen daher ein angemessenes Auto besitzen. Bis zu einem Wert von 7.500 Euro gilt ein Auto als angemessen. Auch die Partnerin oder der Partner dürfen ein angemessenes Auto besitzen, wenn sie erwerbsfähig sind.

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

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