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Menschen, die sich in einer Notlage befinden, die sie aus eigener Kraft nicht bewältigen können, sind in aller Regel auf die Hilfe der Gemeinschaft angewiesen. Diese Hilfe zu leisten, ist die Aufgabe der Sozialhilfe oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Fürsorge).

Jeder Mensch hat einen Rechtsanspruch auf solche Leistungen. Sie dienen dazu, den Lebensunterhalt zu sichern und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Sie sollen den Leistungsberechtigten eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht und ihn in die Lage versetzen, sein Leben möglichst bald wieder aus eigener Kraft zu gestalten.

Es ist möglich, dass Sie erwerbsfähig sind, mit Ihrer Arbeit aber nicht ausreichend Einkommen erzielen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Vielleicht finden Sie auch trotz umfassender Bemühungen keine Arbeit. Dann erhalten Sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die Hilfe ist darauf ausgerichtet, Ihren Lebensunterhalt (auch aufstockend) zu sichern. Außerdem unterstützt sie bei der Stärkung Ihrer Eigenverantwortung, damit Sie Ihren Lebensunterhalt wieder aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.

Sind Sie nicht oder nicht mehr erwerbsfähig (z.B. auf Dauer erwerbsgemindert oder im Rentenalter) und Ihr Lebensunterhalt ist nicht gesichert? Dann können Sie Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aus der Sozialhilfe erhalten.

Weitere Informationen zur Hilfe zum Lebensunterhalt finden Sie hier.

Weitere Informationen zu den Leistungen bei Erwerbsminderung finden Sie hier.

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

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