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Die Arbeitszeit ist nach dem Arbeitszeitgesetz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich auf acht Stunden pro Tag begrenzt. Das gilt auch für Teilzeitkräfte. Eine Ausnahme gibt es: Ihre Arbeitszeit kann auf zehn Stunden verlängert werden, wenn Sie dafür einen Zeitausgleich erhalten, zum Beispiel in Form von freien Werktagen.

Auch für die Pausenzeiten gibt es Regelungen. Wenn Sie länger als sechs Stunden am Tag arbeiten, haben Sie Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Wenn Sie mehr als 9 Stunden arbeiten, sind es sogar mindestens 45 Minuten. Diese Pausen müssen Sie nicht zwingend am Stück nehmen. Sie können in Zeitabschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Haben Sie Ihren Arbeitstag beendet, steht Ihnen eine Ruhezeit von elf Stunden zu. Die besonderen Schutzbestimmungen für Nachtarbeitnehmer (Arbeit zwischen 23.00 und 6.00 Uhr) gelten selbstverständlich auch für Teilzeitkräfte. Zudem ist die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, also auch von Teilzeitkräften an Sonn- und Feiertagen - von den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmetatbeständen abgesehen - grundsätzlich unzulässig. Diese Regelungen sind im Arbeitszeitgesetz festgehalten.

Die individuelle Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit ist innerhalb dieses vom Arbeitszeitgesetz gesetzten Rahmen mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Dieser kann Inhalt Ort und Zeit der Arbeitsleistung näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen sich nicht aus dem Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung oder auch aus einem Tarifvertrag ergeben.

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