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Wenn Sie in Teilzeit arbeiten möchten, haben Sie dafür in der Regel einen Grund. Sie möchten mehr Zeit gewinnen, vielleicht für die Familie. Das bedeutet auch, dass Ihre Zeit nicht frei verfügbar ist. Überstunden, d.h. Arbeit über ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus, müssen Sie nur dann leisten, wenn sich eine solche Verpflichtung z. B. aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung ergibt. In Notfällen (z. B. Brandschaden, Überschwemmungen) müssen Sie aufgrund Ihrer Treuepflicht Überstunden leisten. Auch hier gilt der Rahmen des Arbeitszeitgesetzes.

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