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Wie viel Sie während Ihrer Zeit in der Werkstatt verdienen, hängt davon ab, in welchem Bereich Sie sich dort befinden. Hier erklären wir Ihnen die Unterschiede.

Im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich

Im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich erhalten Sie kein Arbeitsentgelt von der Werkstatt, sondern entweder Ausbildungsgeld von der Agentur für Arbeit oder Übergangsgeld vom zuständigen Rehabilitationsträger. Die Höhe des Ausbildungsgeldes ist gesetzlich festgelegt.

Im Arbeitsbereich

Wenn Sie in den Arbeitsbereich gewechselt sind, bekommen Sie ein Arbeitsentgelt ausgezahlt. Dieses setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:

Der Grundbetrag wird an jeden Werkstattbeschäftigten im Arbeitsbereich ausgezahlt. Dieser beträgt im Jahr 2021 99 Euro monatlich und erhöht sich auf 109 Euro monatlich im Jahr 2022 bzw. auf 119 Euro monatlich ab dem Jahr 2023.

Die Höhe des leistungsangemessenen Steigerungsbetrags ist von der individuellen Arbeitsleistung abhängig. Bei der Bemessung des Steigerungsbetrages werden, je nach Konzept der Werkstatt, folgende Punkte berücksichtigt:

  • quantitative und qualitative Aspekte der Arbeitsleistung
  • Komplexität des Arbeitsplatzes
  • Schmutz- und Lärmzulagen
  • Lebensalter und
  • Dauer der Werkstattzugehörigkeit.

Das Arbeitsförderungsgeld ist eine Zuzahlungspauschale der jeweiligen Rehabilitationsträger und beträgt bis zu 52 Euro monatlich. Diesen Betrag erhalten Sie in dieser Höhe unabhängig von der Arbeitsleistung.

Das Durchschnittsentgelt eines Werkstattbeschäftigten betrug im Jahr 2019 insgesamt rund 207 Euro im Monat.

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