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Arbeitslosengeld

Stand: 20.05.2019

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können im Rahmen von Leistungen zur Arbeitsförderung von der Bundesagentur für Arbeit Arbeitslosengeld erhalten.

Sie erhalten Arbeitslosengeld, wenn Sie:

  • in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind oder freiwillige Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen,
  • arbeitslos werden und
  • die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.

Die Dauer hängt dabei vom Versicherungsverlauf und von Ihrem Alter ab. Zu den Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung gehören auch das Kurzarbeitergeld und Leistungen zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.
Nähere Informationen zu diesen Leistungen finden Sie hier.

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