Menschen mit Behinderungen haben einen individuellen Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation und gleichberechtigten Teilhabe. Und sie haben ein Recht darauf, über ihr Leben selbst zu bestimmen. Genau darum geht es beim Persönlichen Budget.
Was ist das Persönliche Budget?
Das Persönliche Budget bietet Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Menschen, denen eine Behinderung droht. Das Wunsch- und Wahlrecht steht dabei im Vordergrund. Sie erhalten von den Leistungsträgern deswegen keine festgesetzten Dienst- oder Sachleistungen, sondern Geld, mit dem Sie selbstbestimmt Leistungen einkaufen. Damit können Sie selbst entscheiden, welche Hilfen für Sie am besten sind und welcher Dienst und welche Person zu dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt eine Leistung erbringen soll.
Im Ausnahmefall erhalten Sie das Persönliche Budget in Form von Gutscheinen, die Sie bei bestimmten Diensten einlösen können. Das Recht der Sozialen Pflegeversicherung sieht nämlich vor, dass für so genannte Pflegesachleistungen nur Gutscheine ausgegeben werden können. Die Gutscheine können Sie dann ausschließlich bei solchen Pflegediensten einlösen, die einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen haben, also von diesen zugelassen sind.
Leistungen und Leistungsträger
Persönliche Budgets können Sie grundsätzlich für alle Leistungen zur Teilhabe erhalten. Leistungen zur Teilhabe umfassen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe im Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft. Auch Einmalzahlungen sind möglich. Unterschieden wird zwischen dem einfachen Persönlichen Budget, bei dem nur ein Leistungsträger zuständig ist und dem sogenannten trägerübergreifenden Persönlichen Budget, bei dem mehrere Leistungsträger unterschiedliche Teilhabe- und Rehabilitationsleistungen in einem Budget erbringen.
Folgende Leistungsträger können bei einem Persönlichen Budget beteiligt sein:
- Krankenkasse,
- Pflegekasse,
- Rentenversicherungsträger,
- Unfallversicherungsträger,
- Träger der Alterssicherung der Landwirte,
- Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge,
- Jugendhilfeträger,
- Sozialhilfeträger,
- Integrationsamt sowie
- Bundesagentur für Arbeit.
Antragstellung
Den Antrag auf Persönliche Budgets stellen Sie für sich oder Ihre Kinder bei diesen Leistungsträgern. Darüber hinaus können Sie auch Anträge bei den Ansprechstellen stellen, sowohl auf ein „einfaches“ Persönliches Budget bei nur einem einzigen Leistungsträger als auch auf ein trägerübergreifendes Persönliches Budget, bei dem zwei oder mehr Leistungsträger beteiligt sind. Auch wenn Sie das Persönliche Budget aufgrund Ihrer Behinderung nicht alleine verwalten können, kommt die Leistung infrage.
Wie hoch ist das Persönliche Budget?
Das Budget soll den individuell festgestellten Bedarf eines Menschen mit Behinderungen decken. Das Persönliche Budget übersteigt aber nicht die Höhe der Kosten aller bisher individuell festgestellten Leistungen. Dabei sind möglicherweise notwendige Aufwendungen für Beratung und Unterstützung, die budgetfähig sind, einzubeziehen.
Wer unterstützt mich bei der Beantragung und Verwaltung des Budgets?
Beratung und Unterstützung zum Persönlichen Budget erhalten Sie bei den örtlichen Ansprechstellen der Leistungsträger. Dabei geht es insbesondere auch darum, Ihnen bei der Inanspruchnahme zu helfen. Auf der Internetseite der Ansprechstellen finden Sie Angaben zu den Ansprechstellen in Ihrer Nähe. Darüber hinaus haben sich verschiedene Initiativen gebildet, die selbst beraten oder Beratungsstellen in der Region vermitteln. Das bundesweite Beratungstelefon zum Persönlichen Budget der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e.V. berät Sie unter der Telefonnummer 01805 474712. Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erreichen Sie unter der Telefonnummer 030 221 911 006.
Muss ich einen Nachweis für die Verwendung Persönlicher Budgets erbringen?
Sie schließen mit dem Leistungsträger eine Zielvereinbarung ab, die festlegt, ob und wie Sie den Einsatz der Mittel aus dem Persönlichen Budget nachweisen müssen. Dabei soll sich der Nachweis auf die Leistung beziehen, nicht auf den Preis und möglichst unbürokratisch erfolgen. Ausreichend ist eine Ergebnisqualitätskontrolle.
Hinweise zu weiteren Informationen
Umfassende Informationen zum Persönlichen Budget erhalten Sie auf der Seite des BMAS Hier befindet sich auch der Bericht der Bundesregierung zur Ausführung der Leistungen des Persönlichen Budgets nach § 17 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) können Sie die Handlungsempfehlungen zum Persönlichen Budget kostenlos als PDF-Datei herunterladen.