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Soziale Leistungen

Stand: 20.05.2019

Menschen, die sich in einer Notlage befinden, die sie aus eigener Kraft nicht bewältigen können, sind in aller Regel auf die Hilfe der Gemeinschaft angewiesen. Diese Unterstützung leistet die Sozialhilfe oder die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Fürsorge).

Können Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren und erhalten die erforderliche Hilfe auch nicht von Angehörigen oder Trägern anderer Sozialleistungen. Dann haben Sie einen Rechtsanspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, die für ein menschenwürdiges Dasein einschließlich einer angemessenen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nötig sind. Diese Leistungen unterstützen Sie vor allem dabei, Ihr Leben möglichst bald wieder aus eigener Kraft zu gestalten.

Sind Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig? Dann greift die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sie ist vorrangig darauf ausgerichtet, Ihre Eigenverantwortung zu stärken und Sie dabei zu unterstützen, Ihren Lebensunterhalt in Zukunft wieder aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Daher erhalten Sie vorrangig Leistungen, die Ihre Hilfebedürftigkeit voraussichtlich beenden oder verringern. Darüber hinaus verfolgt die Grundsicherung für Arbeitssuchende einen haushaltsbezogenen Ansatz. Das bedeutet, dass auch Ihre Angehörigen aus der Bedarfsgemeinschaft bei Hilfebedürftigkeit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten. Wenn Sie trotz intensiver Bemühungen keinen Arbeitsplatz finden oder mit ihrem Einkommen Ihren Bedarf nicht decken können, haben Sie Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auch in Form ergänzender (aufstockender) Leistungen.

Sie haben keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Ihre Ansprüche sind erloschen, z. B. weil Sie die Regelaltersrente erreicht haben? In diesem Fall können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.

Die Hilfe zum Lebensunterhalt unterstützt Personen, die alleinstehend sind und wegen Krankheit oder Behinderung voraussichtlich für mehr als sechs Monate nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten können. Auch Kinder unter 15 Jahren, die nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen leben, erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt.

Wenn Sie auf Dauer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können oder Ihre Regelaltersrente erreicht haben, erhalten Sie bei Hilfebedürftigkeit Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

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030 221 911 006

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