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Steuerliche Erleichterungen

Stand: 20.05.2019

Steuerliche Erleichterungen tragen dazu bei, die finanziellen Nachteile von Menschen mit Behinderungen zu mildern.

Bei der Einkommensteuer können Sie zum Beispiel pauschalierte Beträge je nach Grad der Behinderung, besondere Aufwendungen oder Kraftfahrzeugkosten für Privatfahrten steuermindernd geltend machen. Abhängig von der Behinderung kommt auch eine Ermäßigung oder Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer in Betracht.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

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Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon