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Grundsätzlich stehen den Bürgerinnen und Bürgern unterschiedliche Betreuungsformen und -einrichtungen zur Verfügung. Für welche Möglichkeit sich die Betroffenen und deren Angehörige entscheiden, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Zum einen spielt die Schwere der Pflegebedürftigkeit eine wichtige Rolle, zum anderen aber auch die persönlichen Lebensumstände der Personen, die die Pflege übernehmen möchten. Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste unterscheiden sich nach der Art der Leistung. Sie reichen von ambulanten Pflegediensten und Einzelpflegekräften, die Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der Pflege zu Hause unterstützen, über neue Wohnformen wie Pflege-Wohngemeinschaften (Pflege-WG) oder Angebote von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen bis zu einer umfassenden Versorgung und Betreuung in vollstationären Pflegeeinrichtungen.

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