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Unter Umständen sind Sie infolge eines Versicherungsfalls so hilflos, dass Sie in Ihrem Alltag in erheblichem Umfang fremder Hilfe bedürfen. Dann haben Sie einen Anspruch auf Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit. Dazu zählt in der Regel das Pflegegeld in einem festgelegten Rahmen von Mindest- und Höchstbeträgen. Die individuelle Höhe richtet sich nach Art und Schwere des Gesundheitsschadens sowie dem Umfang der erforderlichen Hilfen. Sie können stattdessen aber auch eine Pflegekraft beantragen. Oder Sie erhalten Unterhalt und Pflege in einer geeigneten Einrichtung. Die Leistungen der Unfallversicherung gehen den Leistungen der Pflegeversicherung vor. Weitere Informationen finden Sie in den Gemeinsamen Richtlinien der Verbände der Unfallversicherungsträger über häusliche Krankenpflege.

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