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Ist ein Versicherungsfall eingetreten, haben die zuständigen Unfallversicherungsträger die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen. Zu den Rehabilitationsmaßnahmen gehören Heilbehandlungen einschließlich Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Weitere Informationen finden Sie auch unter der Rubrik Rehabilitation

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