Navigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auf verschiedene Personengruppen. Die weitaus größte Gruppe bilden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Alle Beschäftigten sind versichert, unabhängig von der Höhe ihres Arbeitsentgeltes, d.h. auch Auszubildende.

Darüber hinaus sind z.B. folgende Personengruppen pflichtversichert:

  • bestimmte ehrenamtlich tätige Personen (z.B. ehrenamtliche Mitarbeitende der Freiwilligen Feuerwehr),
  • Kinder, die in Kindertageseinrichtungen oder durch geeignete Tagespflegepersonen betreut werden, Schülerinnen bzw. Schüler und Studierende in Schulen und Hochschulen sowie Personen in der beruflichen Aus- und Fortbildung,
  • Personen, die in der Landwirtschaft selbständig, als mitarbeitende Familienangehörige, Lebenspartner oder als abhängige Beschäftigte arbeiten,
  • Entwicklungshelferinnen und -helfer,
  • Personen, die eine medizinische Rehabilitation erhalten (z. B. Krankenhausaufenthalt),
  • häusliche Pflegepersonen sowie
  • Personen, die anderen bei Unglücksfällen oder Not Hilfe leisten.

Bereichsnavigation

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon