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Früherkennung

Stand: 20.05.2019

Je früher eine drohende Erkrankung oder Behinderung erkannt wird, desto größer ist die Heilungschance. Dank moderner Medizin und Forschung ist das heute mit Vorsorge-bzw. Früherkennungsuntersuchungen möglich. So können gesundheitliche Risiken und Krankheiten frühzeitig erkannt und rechtzeitig behandelt werden.

Die Schwangerenvorsorgeuntersuchungen sollen mögliche Gefahren für Leben und Gesundheit für die Mutter und für das Kind vermeiden helfen. Gesundheitsstörungen können dadurch zum Beispiel rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Ein besonderer Schwerpunkt der Früherkennung und Vorsorge liegt in der Phase der Säuglings- und Kinderentwicklung, z.B. durch das Früherkennungsprogramm für Kinder. Es umfasst insgesamt zehn Untersuchungen für Säuglinge und Kleinkinder bis zum 6. Lebensjahr. Kinder werden außerdem nach Vollendung des 10. Lebensjahres untersucht. Die Kosten trägt die Krankenkasse. Stellen die Ärzte bei dieser Untersuchung eine (drohende) Gesundheitsstörung des Kindes fest, ist die Frühbehandlung und Frühförderung möglich – auch in spezialisierten Einrichtungen mit besonders geschulten Ärzten und Therapeuten.

Im Erwachsenenalter wichtig sind die Vorbeugung und frühzeitige Erkennung, Diagnostik und Therapie weit verbreiteter chronischer Krankheiten (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus und Krebs). Daher haben nach den sozialgesetzlichen Regelungen gesetzlich Versicherte Anspruch auf Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten. Frauen und Männer ab 35 Jahre können alle zwei Jahre an einer Gesundheitsuntersuchung („Check-up 35“) teilnehmen. Außerdem haben Frauen ab 20 Jahre und Männer ab 35 Jahre einen Anspruch auf regelmäßige Untersuchungen zur Früherkennung von bestimmten Krebskrankheiten.

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