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Die U-Untersuchungen für Babys, Kleinkinder und Kinder sowie die J-Untersuchung Jugendliche sind ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge. Sie tragen dazu bei, Krankheiten und Entwicklungsstörungen möglichst frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

In Deutschland gibt es ein bundesweit einheitliches Programm der Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche. Es gewährt jedem gesetzlich krankenversicherten Kind bzw. Jugendlichen von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Früherkennungsuntersuchungen jeweils zum vorgegebenen Untersuchungszeitraum. Nach der Geburt bekommen die Eltern das Gelbe Kinderuntersuchungsheft mit der genauen Auflistung der Gesundheitsuntersuchungen im Kindesalter (U-Untersuchungen) ausgehändigt. Aktuell übernehmen die Krankenkassen die Kosten für 10 U-Untersuchungen von der Geburt bis zum sechsten Lebensjahr und für eine Untersuchung im Jugendalter. Der Arzt oder die Ärztin untersucht dabei die altersgemäße Entwicklung und den allgemeinen Gesundheitszustand, klärt ab, ob bestimmte Erkrankungen oder gesundheitliche Auffälligkeiten vorliegen und gibt gesundheitliche Tipps. Außerdem informiert er oder sie über regionale Unterstützungsangebote wie Eltern-Kind-Hilfen oder Frühe Hilfen. Zudem berät er oder sie auch über die notwendigen Impfungen und kann diese durchführen. Zur Verbesserung der Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen werden vom dritten bis zum 6. Lebensjahr zudem drei Früherkennungsuntersuchungen in der Zahnarztpraxis durchgeführt. Zahnärztinnen und -ärzte kommen auch in Bildungseinrichtungen wie z. B. in Kindergärten und Grundschulen, um dort Vorsorgeuntersuchungen anzubieten. Sie gehen dort auf Fluoridierungsmaßnahmen sowie die Gesundheitserziehung und -förderung bezogen auf die Mundgesundheit ein. Vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr können Kinder und Jugendliche individuelle Vorsorge-Untersuchungen in Zahnarztpraxen wahrnehmen.

Überblick über die Früherkennungsuntersuchungen:
UNTERSUCHUNGUNTERSUCHUNGSZEITRAUM
U 1direkt nach der Geburt
U 23. bis 10. Lebenstag
U 34. bis 5. Lebenswoche
U 43. bis 4. Lebensmonat
U 56. bis 7. Lebensmonat
U 610. bis 12. Lebensmonat (ca. 1 Jahr)
U 721. bis 24. Lebensmonat (ca. 2 Jahre)
U 7a34. bis 36. Lebensmonat (ca. 3 Jahre)
U 846. bis 48. Lebensmonat (ca. 4 Jahre)
U 960. bis 64. Lebensmonat (ca. 5 Jahre)
J 112. bis 14. Lebensjahr

Nähere Informationen zu den einzelnen U-Untersuchungen erhalten Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

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