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Medien

Stand: 16.01.2023

Fernsehen, Radio, Telefon, Internet, Bücher und andere Medien sind aus unserer heutigen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Damit auch Menschen mit Behinderungen sie gleichberechtigt nutzen können, müssen sie barrierefrei zugänglich sein. Hier finden Sie hilfreiche Informationen zu den konkreten Medienangeboten.

Mit der Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes wurden einheitliche Definitionen von Barrierefreiheit und Instrumente zu ihrer Umsetzung etabliert. Daran anknüpfend hat zunächst die Europäische Union, aber auch der deutsche Gesetzgeber Vorgaben zur Barrierefreiheit für die Medien statuiert.
Fernsehen in Deutschland ist für Menschen mit Behinderungen inzwischen zu großen Teilen barrierefrei. Der Rundfunkstaatsvertrag legt fest, dass verschiedene Rundfunkveranstalter im Rahmen ihrer technischen und finanziellen Möglichkeiten vermehrt barrierefreie Angebote in ihr Programm aufnehmen sollen. Diese Vorgabe gilt für die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF, das Deutschlandradio und alle Veranstalter bundesweit verbreiteter Rundfunkprogramme. Die Länder stehen mit den Sendern zu diesem Thema in regelmäßigem Austausch und kontrollieren einen weiteren Ausbau. Für die Deutsche Welle wurden entsprechende Vorgaben in das Deutsche Welle Gesetz aufgenommen.

Was regelt die Europäische Union?

Im Jahr 2018 wurde die überarbeitete EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste veröffentlicht. Sie verlangt von den Mitgliedsstaaten, dass die Barrierefreiheit von Mediendiensten stetig und schrittweise verbessert wird. Diese Richtlinie ist in der Bundesrepublik Deutschland im Wesentlichen im Medienstaatsvertrag und im Deutsche Welle Gesetz umgesetzt worden. Diese Verpflichtung wurde durch die Einrichtung der Zentralen Anlaufstelle für Barrierefreie Angebote (ZABA) umgesetzt.

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

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030 221 911 006

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