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Reisen mit der Bahn

Stand: 20.05.2019

Auch Menschen mit Behinderungen sollen möglichst einfach mit der Bahn reisen können. Schwerbehinderte Menschen können auch im öffentlichen Personennahverkehr mit den Eisenbahnen kostenfrei reisen. Ein neu verabschiedetes Gesetz stärkt zusätzlich die Rechte von Personen mit eingeschränkter Mobilität und Menschen mit Behinderungen.

Barrierefreier Eisenbahnverkehr

Die Bahngesellschaften sind nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) verpflichtet, Programme zur Barrierefreiheit zu erstellen. Das Programm der Deutschen Bahn (DB) AG beinhaltet zahlreiche Maßnahmen für mobilitätseingeschränkte oder kleine Personen, blinde oder sehbehinderte sowie hörbehinderte Personen. Darin ist u.a. festgelegt: Werden Bahnhöfe neu gebaut oder umgebaut, müssen sie barrierefrei sein. Aufwändige Maßnahmen wie Aufzüge oder Rampen werden allerdings erst ab 1.000 Fahrgästen pro Tag oder besonderem Bedarf realisiert (z.B., wenn sie in der Nähe von Behinderteneinrichtungen liegen). Die Priorisierung der Maßnahmen soll dafür sorgen, dass die vorhandenen finanziellen Mittel bestmöglich eingesetzt werden bzw. möglichst viele Menschen erreichen. Im Streckennetz der Bahn gibt es mehrere Tausend Bahnhöfe. Nicht jeder Bahnhof ist derzeit von der Priorisierung erfasst. Daher kann es an bestimmten Stationen zu unbefriedigenden Situationen für mobilitätsbeeinträchtigte Personen und Menschen mit Behinderungen kommen. In der Bahnhofsdatenbank der Deutschen Bahn AG finden Sie weitere Informationen zur Barrierefreiheit.

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