Navigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Eine neue EG-Verordnung hat die Rechte von mobilitätsbeeinträchtigten Personen zwar gestärkt. Jedoch können sich für Menschen mit eingeschränkter Mobilität aufgrund der Sicherheitsbestimmungen und der Größe des jeweils eingesetzten Flugzeugs Einschränkungen bei der Beförderung ergeben.

Rechte für Flugreisende mit Mobilitätseinschränkungen in Europa

In der EU gelten seit 2008 durch die EG-Verordnung einheitliche Bestimmungen. Sie sollen Menschen mit Behinderungen oder Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, mehr Rechte einräumen. Reiseveranstalter und Luftfahrtunternehmen dürfen die Buchung oder Beförderung von Personen wegen einer Behinderung oder wegen des Alters grundsätzlich nicht ablehnen.

Die Verordnung verpflichtet Luftfahrtunternehmen für Flüge von einem europäischen Flughafen unabhängig von der Herkunft des Luftfahrtunternehmens. Für Flüge von einem Flughafen außerhalb der EU findet die Verordnung dann Anwendung, wenn diese von in der EU zugelassenen Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden.

Flughäfen, Fluggesellschaften und Reiseveranstalter sind dazu verpflichtet, Ihnen Unterstützung zur Verfügung zu stellen, die eine Flugreise erleichtern. Dazu gehört die durchgehende Betreuung mobilitätseingeschränkter Flugreisender von der Ankunft am Flughafen bis zum Abflug – ohne zusätzliche Kosten für die Betroffenen auch im Transit. Luftfahrtunternehmen und Reiseunternehmen müssen über maßgebliche Sicherheitsbestimmungen und Beförderungsbeschränkungen informieren. Die Fluggesellschaften sind u.a. verpflichtet, kostenlos bis zu zwei Mobilitätshilfen – einschließlich elektrischer Rollstühle – oder Begleithunde zu befördern. Fluggesellschaften müssen außerdem die Sitze entsprechend den Bedürfnissen des jeweiligen Menschen mit Behinderungen vergeben – sofern sie die Sicherheitsanforderungen einhalten bzw. die Sitze verfügbar sind.

Menschen mit Behinderungen müssen mitwirken, damit diese Betreuung gewährleistet werden kann und die Flugreise ohne Zeitverlust stattfinden kann. Das heißt konkret: Sie müssen Ihren Hilfebedarf bis spätestens 48 Stunden vor Abflug bei der Fluggesellschaft oder beim Reiseveranstalter anmelden. Sie müssen sich außerdem rechtzeitig zum vorgegebenen Zeitpunkt am Flughafen an den dort ausgewiesenen Kontaktpunkten einfinden. Wenn Sie möchten, erhalten Sie bei der Abfertigung Hilfe sowie eine Begleitung bei den Sicherheitskontrollen.

Wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, ist die eingeschränkte Bewegungsfreiheit in den Flugzeugen oft problematisch. Dieses Manko kann durch die EG-Verordnung nicht behoben werden. Denn die EG-Verordnung stellt bezüglich der Barrierefreiheit von Flugzeugen keine Vorgaben auf.

Beschwerdestelle

Wurden Ihre Rechte für Flugreisende mit Mobilitätseinschränkungen missachtet? Dann teilen Sie dies der Leitung des Flughafens oder dem betreffenden Luftfahrtunternehmen mit. Wenn nach Reklamationen keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, haben Sie eine weitere Möglichkeit: Sie können bei den von den Mitgliedstaaten benannten Beschwerde- und Durchsetzungsstellen Beschwerde einreichen. Für die deutschen Flughäfen und für Flüge von Fluggesellschaften, die von deutschen Flughäfen abgehen, ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig zuständig. Das LBA wurde entsprechend der europäischen Vorgaben zur Beschwerde- und Durchsetzungsstelle benannt.

Platzreservierung und Bordtoiletten

Vor allem für Menschen, die sich im Rollstuhl fortbewegen, kann es schwierig sein, bestimmte Plätze zu reservieren oder die Bordtoiletten zu erreichen. In Flugzeugen ist die Bewegung an Bord lediglich mit einem sogenannten Bordrollstuhl möglich. Spätestens beim Ein- oder Ausstieg werden Sie in einen Bordrollstuhl umgesetzt und gelangen damit zu Ihrem Platz. Dieser Rollstuhl stammt aber meist vom Flughafen. Viele Fluggesellschaften führen während des Fluges bei Kurz- und Mittelstrecken oft keine eigenen Bordrollstühle mit – mit der Folge: Die Benutzung der Bordtoiletten ist für Rollstuhlbenutzerinnen und -benutzer auf diesen Strecken nicht möglich. Einige Fluggesellschaften führen auch auf Kurz- und Mittelstrecke teilweise standardmäßig, teilweise auf besondere Anmeldung Bordrollstühle mit.

Auf Langstreckenflügen ist meistens ein entsprechender Bordrollstuhl vorhanden. Hier bieten viele Fluggesellschaften den Betroffenen auch an, die etwas geräumigeren Toiletten der Business-Class zu benutzen. Bei neuen Flugzeugen, wie z.B. beim Großraumflugzeug Airbus A 380, bauen manche Fluggesellschaften auch behindertengerechte Toiletten ein.

Tipps:

  • Versuchen Sie, Ihre Flüge so früh wie möglich zu buchen.
  • Setzen sie sich rechtzeitig, spätestens aber 48 Stunden vor Abflug und ggf. mit Hilfe ihres Reisebüros, mit der Fluggesellschaft in Verbindung, um spezielle Bedürfnisse anzumelden.
  • Informieren Sie sich auf der Webseite Ihres Abflughafens über Einrichtungen, Serviceangebote sowie Kontaktstellen.
  • Machen Sie sich vor dem Flug mit den Sicherheitsbestimmungen vertraut, insbesondere bei Benutzung eines elektrischen Rollstuhls. Die Batterien müssen über einen versiegelten Auslaufschutz verfügen, um zugelassen zu werden. Bei Lithium-Ionen-Batterien gibt es Einschränkungen bzgl. der Leistung (300 Wh bzw. 2x160 Wh), ein Abklemmen ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht erforderlich. Mit Nassbatterien betriebene Rollstühle dürfen nicht im Flugzeug mitgeführt werden.

Barrierefreiheit auf Flughäfen in Deutschland

Die Informationsangebote für Fluggäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität können Sie auf den Webseiten der Flughäfen meist mit nur wenigen Mausklicks finden (z.B. unter dem Menüpunkt Service).

Deutsche Fluggesellschaften

Auf den Internetseiten der Fluggesellschaften finden Sie Informationen über besondere Angebote, Flugauskünfte, und Buchungsmöglichkeiten für Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderungen.

Zusammenschlüsse und Netzwerke von Fluggesellschaften

Die Netzwerke der Fluggesellschaften informieren hauptsächlich über die im Verbund erbrachten Flugstrecken unter gemeinsamer Flugnummer, Anschlussverbindungen und Bonussammlungen (z.B.Miles&More), vor allem für Vielflieger und Geschäftsreisen. Beachten Sie, dass auf den Web-Portalen der Airline-Netzwerke oft keine Informationen für Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität zu finden sind. Diese Informationen finden Sie auf der Website der Fluggesellschaft, mit der sie fliegen.

Bereichsnavigation

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon