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Integrationsprojekte

Integrationsprojekte sind Unternehmen, die zu mindestens 25 Prozent besonders betroffene schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Die meisten dieser Unternehmen sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständig. Es gibt aber auch unternehmensinterne Betriebe und Abteilungen. Integrationsprojekte sollen maximal 50 Prozent besonders betroffene schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Ziel ist die dauerhafte Eingliederung dieser Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie sind dort in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen angestellt.

An wen richten sich Integrationsprojekte?

Schwerbehinderte Menschen haben oft Schwierigkeiten, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung zu finden. An diese Menschen richten sich Integrationsprojekte – beispielsweise an schwerbehinderte Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung, die eine besonderen arbeitsbegleitenden Betreuung brauchen. Außerdem kommen Sie für Integrationsprojekte in Frage, wenn Sie bislang in einer Werkstatt für behinderte Menschen gearbeitet haben und nun auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln. Auch schwerbehinderte Schulabgänger, die ohne besondere Unterstützung nicht den Weg ins Berufsleben schaffen, können in Integrationsprojekten ihren Arbeitsplatz finden. Die Integrationsprojekte nehmen eine Brückenfunktion zwischen Werkstätten für behinderte Menschen und Arbeitgebern des allgemeinen Arbeitsmarktes ein. Sie fördern den Übergang aus einer Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Daraus resultieren auch die besonderen Aufgaben der Integrationsprojekte. Dazu zählen neben der Beschäftigung und adäquaten Bezahlung auch die arbeitsbegleitende Betreuung und Maßnahmen der beruflichen Bildung.

Welche Leistungen und Vergünstigungen werden an das Unternehmen gezahlt?

Wie andere Unternehmen können die Integrationsprojekte Eingliederungszuschüsse der Bundesagentur für Arbeit erhalten, wenn sie schwerbehinderte Menschen einstellen.
Darüber hinaus gibt es für die Integrationsprojekte folgende Leistungen und Vergünstigungen:

  • Leistungen der Integrationsämter für Investitionskosten (Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung)
  • Leistungen der Integrationsämter für betriebswirtschaftliche Beratung bei der Gründung
  • Leistungen der Integrationsämter bei außergewöhnlichen Belastungen und zur Abdeckung des besonderen Aufwandes: Ein Großteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Integrationsprojekt ist nicht voll leistungsfähig oder braucht regelmäßige Unterstützung. Von den Leistungen kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber z. B. besonders geschultes Personal bezahlen.
  • Befreiung von den Ertragssteuern: Integrationsunternehmen, die mindestens 40 Prozent besonders betroffene schwerbehinderte Menschen beschäftigen, gelten als Zweckbetriebe und damit als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung. Sie zahlen nur einen ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 Prozent).

Diese Leistungen und Vergünstigungen sollen die besonderen Herausforderungen ausgleichen, die durch die besondere Zusammensetzung der Belegschaft entstehen. Integrationsbetriebe werden nicht dauerhaft staatlich subventioniert. Informationen zur Förderung geben die Integrationsämter.

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