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Integrationsämter unterstützen schwerbehinderte Menschen darin, ihren Arbeitsplatz zu erhalten. Sie sorgen für begleitende Hilfen im Arbeitsleben oder schalten sich im Falle einer Kündigung ein. Integrationsfachdienste unterstützen besonders betroffene schwerbehinderte Menschen bei der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz.

Integrations­ämter

Die Integrationsämter bieten Maßnahmen und Leistungen, um schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen (begleitende Hilfen im Arbeitsleben). Dazu gehören Leistungen an Arbeitgeber und Menschen mit (Schwer)behinderungen wie z.B.:

  • individuelle Information und Beratung, z.B.

    • zur Auswahl geeigneter Arbeitsplätze
    • zur behinderungsgerechten Gestaltung
    • zu persönlichen Schwierigkeiten
  • psychosoziale Beratung, z.B.

    • zur Lösung behinderungsbedingter Probleme oder Konflikten am Arbeitsplatz
  • finanzielle Leistungen, z.B.

    • zur Neuschaffung oder Ausstattung vorhandener behinderungsgerechter Arbeitsplätze
    • zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen , aber auch junger Menschen mit Behinderungen
    • zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • technische Hilfen
  • Arbeitsassistenz usw.

Daneben sind die Integrationsämter zuständig für den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen. Sie erheben die Ausgleichsabgabe. Für Verantwortliche in Betrieben und Verwaltungen (Schwerbehindertenvertretung, Betriebs- oder Personalrat und Arbeitgeberbeauftragte) bieten sie Seminare und Informationsveranstaltungen.

Integrations­fachdienste

Integrationsfachdienste sind Dienste Dritter, die besonders betroffene schwerbehinderte Menschen bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz beraten und unterstützen. Daneben helfen sie, Probleme in bestehenden Arbeitsverhältnissen zu lösen, um den Arbeitsplatz dauerhaft zu erhalten.

Wem helfen Integrations­fachdienste?

Zur Zielgruppe der Integrationsfachdienste gehören insbesondere

  • schwerbehinderte Menschen mit, die einen besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung haben
  • schwerbehinderte Menschen, die aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen und dabei besondere Unterstützung benötigen
  • schwerbehinderte Schulabgängerinnen und Schulabgänger

Was leisten die Integrations­fachdienste?

Integrationsfachdienste

  • beraten schwerbehinderte Menschen , unterstützen sie und vermitteln sie auf geeignete Arbeitsplätze
  • informieren Arbeitgeber , beraten sie und leisten Hilfe
  • unterstützen Agenturen für Arbeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere bei der Beratung schwerbehinderter von Menschen im Vorfeld der Arbeitsaufnahme, bei der Arbeitsplatzsuche und im Bewerbungsverfahren
  • begleiten die betriebliche Ausbildung schwerbehinderter Menschen, insbesondere psychisch Kranker und Jugendlicher mit Lernbehinderung
  • begleiten nach der Arbeitsaufnahme den schwerbehinderten Menschen am Arbeitsplatz oder beim Training der berufspraktischen Fähigkeiten, solange es erforderlich ist
  • unterstützen schwerbehinderter Menschen beim Übergang aus Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und aus der Förderschule in ein Beschäftigungsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Die Integrationsfachdienste stehen als Hauptansprechpartner für die Arbeitgeber zur Verfügung und klären, auf welche Leistungen und Unterstützungen schwerbehinderte Menschen Anspruch haben.
Die Adressen der Integrationsämter und -fachdienste sind im Internetauftritt der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter im Bereich „Kontakte“ zu finden.

Hilfreiche Links

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030 221 911 006

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