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Ausbildung und Arbeit

Stand: 20.05.2019

Schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen haben im Arbeitsleben besondere Rechte und Ansprüche. Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben Vorteile, wenn sie schwerbehinderte Menschen in ihrem Betrieb beschäftigen.

Schwerbehinderte Menschen erhalten vom Versorgungsamt auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis. Dieser Ausweis dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, Leistungen und Hilfen. Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von weniger als 50, aber mindestens 30, können sich von der Agentur für Arbeit gleichstellen lassen und erhalten damit weitestgehend vergleichbare Ansprüche.
Im Arbeitsleben sind schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiter besonders geschützt.

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon