Navigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Barrierefreiheit ist nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei bestehenden Wohnungen ein entscheidender Faktor. Um Barrieren abzubauen, können Sie verschiedene Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen.

Die meisten Menschen wollen möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben. Dafür müssen sie ihre Wohnung häufig alters- oder behindertengerecht umbauen. Es ist deswegen ein zentrales Anliegen der Bundesregierung, den Wohnungsbestand barrierefrei oder barrierearm zu gestalten und entsprechende Angebote auszuweiten.
Die KfW-Bankengruppe bietet mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ sowohl eine Zuschuss- als auch im Rahmen eines KfW-Eigenmittelprogramms eine Kreditförderung an. Diese können Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer (auch Mieterinnern und Mieter) sowie Vermieterinnen und Vermieter unabhängig von Einkommen, Alter oder Pflegegrad in Anspruch nehmen, insbesondere um bauliche Vorsorge für die Wohnbedarfe im Alter zu treffen. Dabei definieren technische Mindestanforderungen Mindeststandards, die Sie für eine Förderung einhalten müssen. Auf diese Weise sollen auch Haus- und Wohnungseigentümer altersgerecht umbauen, die kein Darlehen mehr aufnehmen möchten oder können. In der Darlehensvariante sind auch Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften oder kommunale Unternehmen antragsberechtigt.
Erleichterungen bei der Finanzierung des altersgerechten Umbaus bietet auch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz. Förderberechtigte Eigentümerinnen und Eigentümer können angespartes und gefördertes Altersvorsorgevermögen auch für die rechtzeitige bauliche Vorsorge im Alter einsetzen.
Zur generationen- und behindertengerechten Anpassung von Wohnumfeld und Infrastruktur hat die KfW-Bankengruppe das bisher im Auftrag des Bundes aufgelegte Eigenmittelprogramm „Barrierearme Stadt“ in das Programm „Investitionskredit Kommunen“ integriert. Das Programm hilft vor allem Kommunen bei der Finanzierung von Umbauten der kommunalen und sozialen Gebäude sowie Sportstätten, kommunalen Verkehrsanlagen und des öffentlichen Raums.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen der KfW-Bankengruppe, Einzelheiten zu den Programmbedingungen sowie den technischen Mindestanforderungen erhalten Sie beim Infocenter der KfW-Bankengruppe (Telefon: 0800 539 9002) oder auf der Homepage der KfW-Bankengruppe.
Maßnahmen zur alters- und behindertengerechten Anpassung des Wohnungsbestandes unterstützen darüber hinaus insbesondere die Länder im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung.
Zudem haben Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter die Möglichkeit, eine Steuerermäßigung für den barrierefreien Umbau des Wohnbereiches zu erhalten. Damit können sie einen Steuervorteil von maximal 1.200 Euro im Jahr erreichen.

Bereichsnavigation

Weitere Beiträge in diesem Bereich

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon