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Arbeiten

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Arbeiten

Berufstätigkeit

Menschen mit Behinderungen können bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz und im Beruf Unterstützung erhalten. Einige der zahlreichen Möglichkeiten stellen wir Ihnen hier vor.

Suchen Sie eine neue Arbeit? Dann hilft Ihnen die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bei der Vermittlung. Kosten, die Ihnen im Rahmen von Bewerbungen entstehen, können Sie sich teilweise erstatten lassen. Im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe können Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Eine Arbeitsassistenz kann Sie außerdem am Arbeitsplatz unterstützen.

Für Menschen mit Behinderungen, die einen besonderen Bedarf an Unterstützung haben, gibt es darüber hinaus das Instrument der Unterstützten Beschäftigung. Dabei begleitet Sie ein Jobcoach bei Ihrer Einarbeitung und unterstützt Sie bei der individuellen, betrieblichen Qualifizierung sowie bei Ihrer Arbeit in einem Betrieb.

Für den Erhalt von bestehenden Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschensind dieIntegrationsämterzuständig. Sie bieten Maßnahmen und Leistungen, die Ihnen die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen. Die Integrationsfachdienste sind Dienste Dritter, die Sie bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz beraten und unterstützen. Daneben helfen sie, Probleme in bestehenden Arbeitsverhältnissen zu lösen.

Arbeitsassistenz

Eine Arbeitsassistenz unterstützt schwerbehinderte Menschen bei der Arbeit. Blinde und stark sehbehinderte Menschen kann beispielsweise eine Vorlesekraft begleiten, gehörlose Menschen ein Gebärdensprachdolmetscher und Menschen mit schweren körperlichen Behinderungen eine persönliche Assistenz.

Eine Arbeitsassistenz geht über gelegentliche Handreichungen hinaus. Es handelt sich vielmehr um eine regelmäßig wiederkehrende Unterstützung bei der Arbeitsausführung. Das Ziel besteht darin, dass schwerbehinderte Menschen ihre Arbeit angemessen ausführen können. Zuständig für die Finanzierung einer notwendigen Arbeitsassistenz sind die Integrationsämter. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen hat hierfür Empfehlungen erarbeitet.

Behinderungsgerechte Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen

Manche Menschen mit Behinderungen haben besondere Ansprüche an ihren Arbeitsplatz. Nur wenn diese Ansprüche erfüllt werden, können sie auch am Arbeitsleben teilhaben. Als Arbeitgeber können Sie einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten, um die Arbeitsstätten ihrer Mitarbeitenden mit Behinderungen einzurichten und aufrechtzuerhalten.

Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen eine dauerhafte Beschäftigung zu ermöglichen, zu erleichtern und zu sichern. Um das zu erreichen, schafft der Arbeitgeber zum Beispiel technische Hilfsmittel an. Blinde Mitarbeitende erhalten etwa eine Tastatur mit einer Braillezeile, gehörlose Menschen Bild- und Schreibtelefone oder Lichtsignalanlagen an Maschinen. Konkrete Hilfsmittel können Siehier recherchieren. Unter Umständen muss der Arbeitgeber auch Organisationsabläufe anpassen. Bei der konkreten Einrichtung des Arbeitsplatzes stehen Ihnen die Agenturen für Arbeit mit ihren Technischen Beratern zur Verfügung.

Ausführliche Informationen über behinderungskompensierende Techniken und Technologien für Computer und Internet finden Sie auf www.barrierefrei-kommunizieren.de. „Barrierefrei kommunizieren!“ engagiert sich für die berufliche und gesellschaftliche Integration von Menschen mit und ohne Behinderungen mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikationstechnologien. In einer Online-Datenbank sammelt die Stiftung Techniken und Technologien, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, sich die Welt des Computers und des Internets zu erschließen.

Video Downloads

Hilfreiche Links:

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen

REHADAT-Hilfsmittel

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon