Navigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Gebärden­sprache

Ausbildung und Studium

Stand: 20.05.2019

Textversion

Ausbildung und Studium

Ausbildung

Menschen mit Behinderungen haben das Recht, in anerkannten Berufen ausgebildet zu werden – auch wenn sie bestimmte Einschränkungen haben. Denn während ihrer Ausbildung können Sie auf vielfältige Unterstützung zählen. Dafür gibt es z. B. im Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung bestimmte gesetzliche Regelungen. Beispielsweise können Sie Ihre Ausbildung inhaltlich oder zeitlich anders organisieren. In Prüfungen haben Sie, wenn nötig, länger Zeit. Sie können außerdem besondere Hilfsmittel beantragen.

Im Rahmen einer Assistierten Ausbildung unterstützt die Bundesagentur für Arbeit junge Menschen dabei, eine Ausbildung erfolgreich zu beenden. Die Ziele bestehen darin, Sprach- und Bildungsdefizite abzubauen, fachtheoretische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu fördern und Berufsausbildungsverhältnisse zu stabilisieren.

Auch können junge Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen heute zusammen mit anderen jungen Menschen in Ausbildungsbetrieben und Verwaltungen lernen. So haben Sie bessere Chancen, übernommen zu werden und sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Die für die Berufsausbildung zuständigen Kammern berücksichtigen die besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen. Dies gilt vor allem für die

  • zeitliche und inhaltliche Gliederung der Berufsausbildung,
  • Dauer der Prüfungszeiten,
  • Zulassung von Hilfsmitteln und
  • Hilfeleistungen wie z. B. Gebärdensprachdolmetscher.

Weiterhin können junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen in Berufsbildungswerken erhalten. Die Ausbildung ist nach den besonderen Bedarfen von jungen Menschen mit Behinderungen geregelt. Ziel ist es, dass junge Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt einmünden. Die Berufsbildungswerke helfen ihnen auch bei der individuellen, sozialen und gesellschaftlichen Inklusion.

Studium

In den vergangenen Jahren hat sich schon viel getan, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt an der Hochschulbildung teilhaben können.

Auch wenn Sie eine Behinderung oder chronische Krankheit haben, dürfen Sie nicht vom Studium an der Hochschule ihrer Wahl ausgeschlossen werden. Die Hochschulen müssen dafür sorgen, dass Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst

ohne fremde Unterstützung in Anspruch nehmen können. Dies ist mittlerweile weitgehend in den Landesgesetzen geregelt.

Studienstruktur, Zulassungsverfahren und Studienbedingungen an deutschen Hochschulen haben sich in dem vergangenen Jahrzehnt grundlegend geändert. Wo die Umsetzung gut gelungen ist, bringt das vor allem Vorteile, weil z. B. der erste Abschluss früher erreicht wird, Studierende früher Rückmeldungen durch ihre Lehrkräfte erhalten, mehr und früher individuelle Beratung erhalten, das Studienangebot vielfältiger und damit auch für individuelle Bedarfe besser zugeschnitten ist.

Gerade für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten ist es oft eine Herausforderung, das Studium und den studentischen Alltag zu organisieren. Das betrifft zum Beispiel die Wahl von Studiengang, Hochschule und Wohnort, Fragen zur Krankenversicherung, zur Finanzierung des Studiums, zu möglichen Nachteilsausgleichen im Studium oder zur Organisation eines Auslandsstudiums. Unterstützung vor Ort finden Sie dabei bei der Studienberatung sowie den Beauftragten für die Belange der Studierenden mit Behinderungen und chronischen Krankheiten in Hochschulen und Studierendenwerken.

Video Downloads

Hilfreiche Links:

barriefrei studieren

Bundesweites Netzwerk

Bereichsnavigation

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon