Kindheit und Familie
Die regelmäßige Teilnahme an den U-Untersuchungen und ein umfassender Impfschutz sind wichtige Bausteine einer gesunden Entwicklung von Babys, Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung.
Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen hat sich in den letzten Jahrzehnten verbessert. Einen wichtigen Anteil daran haben die Leistungen zur Vorsorge und Früherkennung. Sie sind meistens von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt. Diese Untersuchungen und Maßnahmen tragen dazu bei, die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen nachhaltig zu verbessern, Krankheiten und Entwicklungsstörungen frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken sowie einer drohenden Behinderung frühzeitig entgegenzuwirken.
Bei den Untersuchungen geben die Ärztinnen und Ärzte außerdem wertvolle Tipps – beispielsweise, wie ein gesundes Aufwachsen gefördert und gesundheitlichen Risiken entgegengewirkt werden kann. Sie beraten Eltern auch bei Unsicherheiten und Sorgen über die Entwicklung und Gesundheit ihres Kindes und bieten bei Bedarf weitere Informationen und Unterstützung, z. B. durch frühe Hilfe.
„Frühförderung“ meint heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Maßnahmen für Kinder mit Behinderungen oder Kinder mit Entwicklungsverzögerungen – von der Geburt bis zum individuellen Schuleintritt.
Je früher in der kindlichen Entwicklung eine Auffälligkeit oder Beeinträchtigung erkannt wird, desto besser kann vorgebeugt und geholfen werden. Gerade die frühkindlichen Entwicklungsphasen können gut beeinflusst werden.
Genauso wichtig ist die Beratung der Erziehungsberechtigten. Die Hilfen für die Erziehungsberechtigten und andere Bezugspersonen setzen am besten möglichst früh ein. Je früher diese beginnen, desto leichter ist es, Angst abzubauen, Hilflosigkeit zu überwinden, Fehlverhalten zu vermeiden und die Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken.
Kindertagesbetreuung
Die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderungen soll ihnen dabei helfen, die Anforderungen des Alltags zu bewältigen. Durch eine gemeinsame Erziehung lernen sie, das Thema Behinderung als selbstverständlich anzusehen.
Individuelle Förderung und soziale Erfahrung sind wichtig, um das Leben in einer Gemeinschaft zu erlernen. Die Betreuung und Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderungen soll daher die eigene Persönlichkeit, Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen entwickeln und diese in die Gemeinschaft einbringen. Einen wichtigen Beitrag, um das Thema Behinderung als selbstverständlich anzusehen, leistet die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderungen.
Angebote der Kinderbetreuung lassen sich in drei Gruppen unterteilen.
- Angebote in Kindertageseinrichtungen (Krippen, Kitas usw.)
- Angebote der Kindertagespflege (Tagesmütter und -väter)
- Angebote für Schulkinder (z.B. in Horten)
Seit dem 1. August 2013 hat jedes Kind ab seinem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser Rechtsanspruch kann durch Betreuungsplätze in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege erfüllt werden.
Vor allem für Kinder mit Behinderungen gilt: durch das gemeinsame Erleben, Kommunikation und gemeinsame Erfahrungen erhalten sie viele positive Impulse. Eine intensive Förderung kann diese Impulse auch nicht ersetzen. Angebote für Kinder zwischen 3 Jahren bis zum Wechsel in die Grundschule finden vielfach in Kindergärten bzw. Kindertagesstätten statt. Der Kindergarten als Einrichtung mit sozialpädagogischem Erziehungsauftrag ergänzt dabei das familiäre Leben und Lernen.