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Liebe und Sexualität

Stand: 20.05.2019

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Liebe und Sexualität

Sexualität und Behinderung

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. In der Realität ist ihr Liebes- und Sexualleben jedoch oft eingeschränkt. Hilfe erhalten Sie bei zahlreichen Beratungsstellen.

Jeder Mensch hat das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das bedeutet, dass Sie selbst wählen können, wie und mit wem Sie Ihre Sexualität ausleben. Sie dürfen Ihre Persönlichkeit entfalten, Beziehungen eingehen und eigene Kinder bekommen. Außerdem schließt das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung das Recht auf Schutz vor sexuellem Missbrauch ein. Eine körperliche oder geistige Behinderung bedeutet nicht, dass Menschen in ihrem sexuellen Empfinden eingeschränkt sind. Trotzdem kann eine Behinderung dazu führen, dass sie ihre Sexualität nur eingeschränkt leben können.

In einigen Fällen können zum Beispiel körperliche Behinderungen das Sexualleben einschränken. Hier gibt es alternative Wege, die eine sexuelle Selbstbestimmung möglich machen. Das ist nicht immer einfach. Die Herausforderungen unterscheiden sich von Fall zu Fall. In Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen erhalten Sie individuelle Unterstützung und können sich mit anderen Betroffenen austauschen. Außerdem beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Beratungsstellen von Behindertenorganisationen und Sexualberatungsstellen Ihre Fragen.

Familienplanung

Jeder Mensch hat das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das schließt auch ein, dass Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden können, ob sie eine Familie gründen möchten oder nicht.

Wer ein Kind erwartet, ist voller Vorfreude. Schnell dreht sich der Alltag um den Nachwuchs: Sie kaufen einen Kinderwagen, richten das Zimmer ein und tauschen sich mit anderen Eltern aus. Menschen mit Behinderungen stehen vor und während der Schwangerschaft jedoch vor einigen Hürden, die sich je nach Art der Behinderung unterscheiden können:

Körperliche Behinderungen

Menschen mit körperlichen Behinderungen stehen bei der Familienplanung vielleicht vor der Herausforderung, einen Arzt oder eine Ärztin sowie eine Hebamme zu finden, die mit Blindheit, Gehörlosigkeit oder Querschnittslähmung gut umgehen können. Es empfiehlt sich zum Beispiel, eine Beleghebamme zu wählen. Diese arbeitet freiberuflich und kann Sie bei der Geburt ins Krankenhaus begleiten. Die Beleghebamme ist dann die ganze Zeit nur für Sie da. Auf diese Weise können Sie im Vorhinein genau besprechen, wer während der Geburt bei der Kommunikation unterstützt.

Geistige Behinderungen und Lernschwierigkeiten

Menschen mit geistigen Behinderungen können bei der Familienplanung auf den Widerstand ihres Umfelds stoßen. Betreuungspersonen sowie Ärztinnen und Ärzte raten von der Familiengründung ab. Sie bestimmen über die Verhütungsmethode. Und sie vermitteln den Betroffenen, sie seien mit der Kindererziehung überfordert. Den Kinderwunsch nehmen sie so nicht ernst. Das führt dazu, dass Menschen mit geistigen Behinderungen nur wenige oder gar keine Möglichkeiten haben, sich eingehend mit dem Thema auseinanderzusetzen. Ihnen fehlen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, mit denen sie unvoreingenommen das Für und Wider einer Familiengründung abwägen können. Informationen sind jedoch die Grundlage, um eine selbstbestimmte Entscheidung treffen zu können. Menschen mit geistigen Behinderungen brauchen eine neutrale und leicht zugängliche Beratung, die sie über die möglichen Schwierigkeiten, aber auch über die individuellen Möglichkeiten informiert. Bestehende Medien und Beratungsangebote müssen entsprechend angepasst werden.

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030 221 911 006

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