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Medien und Internet

Stand: 20.05.2019

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Medien und Internet


Medien

Fernsehen, Radio, Telefon, Internet, Bücher und andere Medien sind aus unserer heutigen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Damit auch Menschen mit Behinderungen sie gleichberechtigt nutzen können, müssen sie barrierefrei zugänglich sein.

Mit der Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes wurden einheitliche Definitionen von Barrierefreiheit und Instrumente zu ihrer Umsetzung etabliert. Daran anknüpfend hat zunächst die Europäische Union, aber auch der deutsche Gesetzgeber Vorgaben zur Barrierefreiheit für die Medien statuiert.

Fernsehen in Deutschland ist für Menschen mit Behinderungen inzwischen zu großen Teilen barrierefrei. Der Rundfunkstaatsvertrag legt fest, dass verschiedene Rundfunkveranstalter im Rahmen ihrer technischen und finanziellen Möglichkeiten vermehrt barrierefreie Angebote in ihr Programm aufnehmen sollen. Diese Vorgabe gilt für die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF, das Deutschlandradio und alle Veranstalter bundesweit verbreiteter Rundfunkprogramme. Die Länder stehen mit den Sendern zu diesem Thema in regelmäßigem Austausch und kontrollieren einen weiteren Ausbau.

Was regelt die Europäische Union?

Im Jahr 2007 ist die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in Kraft getreten. Sie verlangt von den Mitgliedsstaaten, die entsprechenden Medienanbieter darin zu bestärken, ihre Dienste schrittweise für hör- und sehbehinderte Menschen zugänglich zu machen. Diese Richtlinie ist in der Bundesrepublik Deutschland im Wesentlichen durch Änderungen am Rundfunkstaatsvertrag umgesetzt worden. Die in der Richtlinie vorgesehenen Vorgaben sollen im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie weiter verschärft werden, um sicherzustellen, dass die Angebote audiovisueller Mediendiensteanbieter kontinuierlich in steigendem Maße für Personen mit Behinderungen zugänglich sind.

Internet

Das Internet ist heute als Informations- und Kommunikationsmedium ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft. Jeder Mensch sollte die Möglichkeit haben, dieses Medium zu nutzen. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) legt fest, dass die Internetauftritte und -angebote des Bundes für Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt nutzbar sein müssen. Menschen mit Behinderungen, vor allem mit Blindheit, Sehbehinderungen, Bewegungseinschränkungen oder chronischer Krankheit nutzen überdurchschnittlich häufig das Internet. Auch immer mehr ältere Menschen nutzen dieses Medium.

Das Internet ist aber noch nicht für alle Menschen gleichermaßen zugänglich. Oftmals können ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen sowie ungeübte Nutzerinnen und Nutzer nur mit großer Mühe und hohem Zeitaufwand an die gewünschten Informationen im Internet gelangen. Die Internetnutzerinnen und -nutzer mit Behinderungen erwarten:

  •          einen einfachen, örtlich und zeitlich uneingeschränkten Zugang zu Informationen,
  •          einen möglichst Hard- und Softwareunabhängigen Zugang,
  •          eine umfangreiche Suchfunktion,
  •          Webseiten, die einfach, übersichtlich, gut strukturiert und verständlich geschrieben sind.

Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV)

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) (BGG) verpflichtet Behörden des Bundes und Behörden, die Bundesrecht ausführen, ihre Internet- und Intranetseiten barrierefrei zu gestalten. Auf der Grundlage dieses Gesetzes hat das Bundesministerium des Innern (BMI) im Einvernehmen mit dem damaligen Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) 2002 die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) erlassen. Sie soll gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen die Informationen aller öffentlicher Internetauftritte und -angebote von Bundeseinrichtungen grundsätzlich uneingeschränkt nutzen können.

Die Verordnung richtet sich nur an die Behörden des Bundes. Sogenannte Zielvereinbarungen können aber festlegen, dass auch Unternehmen und Unternehmensverbände der verschiedenen Wirtschaftsbranchen ihre Internetauftritte für Menschen mit Behinderung zugänglich gestalten sollen.

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