Navigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Gebärden­sprache

Mobilität und Reisen

Stand: 20.05.2019

Textversion

Mobilität und Reisen


Mobilität

Menschen mit Behinderungen wollen ihr Leben am Wohnort oder unterwegs selbstbestimmt und gleichberechtigt gestalten. Kurz: Sie wollen genau so leben wie nichtbehinderte Menschen. Eine barrierefrei gestaltete Umwelt ermöglicht es ihnen, die Dinge des täglichen Lebens, wie Einkäufe und Besorgungen, ohne fremde Hilfe zu erledigen.

Viele Städte und Gemeinden haben in den letzten Jahren ihre Infrastruktur modernisiert und öffentliche Gebäude, Straßen, Wege und Plätze barrierefrei gestaltet. Auch die Angebote an barrierefreien Nahverkehrsverbindungen, Sonderfahrdiensten, Parkerleichterungen und Behindertenparkplätze wurden in vielen Orten ausgebaut.

Immer mehr Städte bekennen sich zur Erklärung von Barcelona. Sie beinhaltet die Selbstverpflichtung, eine „Barrierefreie Stadt“ zu gestalten. Die im Jahr 1995 verabschiedete Deklaration des Europarates beschreibt das Leitbild dafür. Sie unterstützt die Bemühungen der Städte und Gemeinden, Barrieren im öffentlichen Bereich weiter abzubauen.

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

In vielen Regionen haben sich Verkehrsunternehmen zu Nahverkehrsverbünden zusammengeschlossen. Sie wollen so attraktivere, tarifeinheitliche und besser aufeinander abgestimmte Verkehrsdienste anbieten. Für Menschen mit Behinderungen sind barrierefreie Verkehrsangebote wichtig. Für diese Angebote zuständig sind die Kommunen. Die Aufgabenträger entscheiden, welche Maßnahmen notwendig sind, um die Barrierefreiheit zu fördern. Diese Maßnahmen werden in der Regel in einem Nahverkehrsplan festgelegt. Nach bisherigem Recht genügte es, eine weitgehende Barrierefreiheit herzustellen. Seit 2013 muss der Nahverkehrsplan die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen mit dem Ziel berücksichtigen, für die Nutzung des ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Diese Frist gilt nicht, wenn im Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Außerdem können die Länder den genannten Zeitpunkt abweichend festlegen. Sie können auch Ausnahmen bestimmen, wenn dies aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unumgänglich ist. Künftig sind bei der Aufstellung der Nahverkehrspläne neben den Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräten auch die Verbände der Menschen mit Behinderungen anzuhören. Darüber hinaus ist die Herstellung der Barrierefreiheit eine der Voraussetzungen für den ÖPNV, aus Bundesmitteln gefördert zu werden.

Unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr („Freifahrt“)

Schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben Anspruch darauf, im öffentlichen Personennahverkehr unentgeltlich befördert zu werden. Nahverkehr heißt: Omnibusse, Straßenbahnen, S-Bahnen und Nahverkehrszüge der Eisenbahnen bundesweit. Das betrifft gehbehinderte, außergewöhnlich gehbehinderte, hilflose, gehörlose und blinde Menschen (Merkzeichen G, aG, H, Gl und Bl im Schwerbehindertenausweis). Das Merkzeichen B berechtigt darüber hinaus, eine Begleitperson kostenlos mitzunehmen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, prüft das Versorgungsamt. Schwerbehinderte Menschen, die freifahrtberechtigt sind, erhalten einen Schwerbehindertenausweis in grün­orange.

Schwerbehinderte Menschen, die von der Beförderung Gebrauch machen wollen, müssen jährlich eine Eigenbeteiligung von 80 Euro zahlen (40 Euro halbjährlich). Dafür erhalten sie eine Wertmarke, die zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis als Nachweis für die Freifahrtberechtigung dient. Einkommensschwache sowie blinde und hilflose Menschen sind von der Eigenbeteiligung befreit.

Die unentgeltliche Beförderung gilt nur für den Nahverkehr. Im Fernverkehr müssen schwerbehinderte Menschen normal bezahlen. Wer berechtigt ist, eine Begleitperson mitzunehmen (Merkzeichen B), kann dies sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr kostenfrei tun.

Video Downloads

Bereichsnavigation

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon