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Pflege

Stand: 20.05.2019

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Wie können wir Ihnen helfen?

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Pflege

Die Pflegeversicherung wurde am 1. Januar 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Seitdem gilt eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten. Alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.

Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung werden durch Beiträge finanziert, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber größtenteils zu gleichen Teilen entrichten. Wann und welche Leistungen Sie aus der Versicherung bekommen, hängt von der Dauer der Pflegebedürftigkeit, vom Pflegegrad und der Art der Pflege ab. Brauchen Sie nur Hilfe beim täglichen Waschen und Einkaufen? Können Sie sich gut orientieren? Können Sie zu Hause wohnen oder brauchen Sie rund um die Uhr Betreuung in einem Pflegeheim? Je nach Umfang des Hilfebedarfs gibt es verschiedene Pflegegrade.

Sie haben dabei die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie und von wem Sie gepflegt werden wollen. Sie haben die Wahl, ob Sie Hilfe von professionellen Fachkräften in Anspruch nehmen oder Geld beziehen, das Sie den pflegenden Angehörigen als finanzielle Anerkennung geben. Oberstes Ziel ist es, pflegebedürftigen Menschen weitestgehend ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Allerdings deckt die soziale Pflegeversicherung häufig nicht alle Kosten der Pflege ab. Den Rest tragen die Pflegebedürftigen oder ihre Familien selbst. Die Pflegeversicherung wird deshalb auch als „Teilkostenversicherung“ bezeichnet. Im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) finden Sie alle wichtigen Regelungen zur Pflegeversicherung.

Wer ist pflegebedürftig?

Körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen können dazu führen, dass Sie im Alltag Unterstützung benötigen. Wenn Sie infolge der Beeinträchtigungen für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten Hilfe durch andere Personen brauchen und bei Ihnen ein Pflegegrad festgestellt wurde, zählen Sie zu den pflegebedürftigen Personen.

Viele Krankheiten oder Behinderungen können dazu führen, dass Sie auf die Unterstützung durch die Familie oder andere Pflegepersonen angewiesen sind.

Gut zu wissen, dass im Falle eines Falles die Pflegeversicherung hilft: Durch Pflegesachleistungen bei der häuslichen Pflege, durch Pflegegeld, durch einen Beitrag zu den pflegerischen Aufwendungen bei stationärer Pflege und andere Leistungen.

Die Gewährung von Leistungen für Pflegebedürftige aus der sozialen Pflegeversicherung richtet sich nach fünf Pflegegraden:

  •          Pflegegrad 1: Das sind Personen mit geringen Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten.
  •          Pflegegrad 2: Das sind Personen mit erheblichen Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten.
  •          Pflegegrad 3: Das sind Personen mit schweren Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten.
  •          Pflegegrad 4: Das sind Personen mit schwersten Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten.
  •          Pflegegrad 5: Das sind Personen mit schwersten Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen.

Bei Kindern sind die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten im Vergleich zu einem Erwachsenen von Natur aus eingeschränkt. Deswegen ermittelt sich der Pflegegrad bei pflegebedürftigen Kindern über den Vergleich der Beeinträchtigungen mit altersentsprechend entwickelten Kindern.

Kinder bis zu 18 Monaten sind in allen Bereichen des Alltagslebens unselbständig. Damit auch diese Kinder einen fachlich angemessenen Pflegegrad erlangen können, spielen bei der Begutachtung nur altersunabhängige Bereiche wie „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ sowie „Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen“ eine Rolle.

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Hilfreiche Links:

Die Pflege-Charta

Wege zur Pflege

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon