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Gebärden­sprache

Schule

Stand: 20.05.2019

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Schule

Je besser die Schul- und Berufsausbildung, desto besser die Berufschancen und Teilhabemöglichkeiten. Für Menschen mit Behinderungen gilt dies ganz besonders. Ihr Anspruch auf Bildung kann nur erfüllt werden, wenn ihre persönlichen Voraussetzungen, Interessen und Neigungen berücksichtigt werden.

Für die schulische Bildung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Deshalb sind auch die Lernorte und Organisationsformen der schulischen Bildung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen bundesweit nicht einheitlich geregelt. Die Kultusministerkonferenz (KMK) koordiniert die Bildungspolitik der Bundesländer. Sie gibt mit ihren Beschlüssen und Empfehlungen einen Rahmen vor, in dem sich die Regelungen der Bundesländer bewegen.

In allen Bundesländern gilt auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen die allgemeine Schulpflicht. Sie nehmen gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne Behinderungen am Unterricht der allgemeinen Schulen teil oder besuchen Förderschulen bzw. Förderzentren. In jedem Bundesland gibt es für verschiedene Förderschwerpunkte unterschiedliche Förderschulen und Bildungsangebote.

Unterschiede in den Schulgesetzen der Bundesländer bzw. in der praktischen Umsetzung betreffen z. B. Fragen zur Ausgestaltung sonderpädagogischer

Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote, zur Feststellung des sonderpädagogischen Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarfs, zur Klärung von Lernortfragen sowie zu den Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der Eltern.

Die Frage, welche Schule für ein Kind mit sonderpädagogischem Bildungs-, Beratungs-und Unterstützungsbedarf geeignet ist, hängt vom Umfeld und den Voraussetzungen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes ab. Aber auch die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer spielen eine Rolle.

Auf welche Schule ihr Kind gehen soll, ist für viele Eltern eine ganz grundlegende Frage. Je größer das schulische Angebot vor Ort, desto komplexer und schwieriger kann die Entscheidung sein. Das gilt auch für Eltern von Kindern mit Behinderungen.

Für sie stellt sich zuallererst die Frage, ob ihr Kind gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen zur Schule gehen oder ob es eine Förderschule besuchen soll.

Wer ist dafür zuständig, einen sonderpädagogischen Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf festzustellen? Und wer trifft die Entscheidung? Dies ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Selbstverständlich werden die Eltern des Kindes in diesen Entscheidungsprozess einbezogen. Außerdem können sich die Eltern bei Bildungsberatungsstellen und schulpsychologischen Diensten beraten lassen. In einigen Bundesländern haben Eltern von Kindern mit Behinderungen das Recht, zwischen den Schulformen zu wählen.

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ermöglicht zunehmend den Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in

allgemeinen Schulen. Auf der Basis ihrer Schulgesetze arbeiten die Länder daran, ihr Schulwesen zu einem inklusiven Bildungssystem weiterzuentwickeln.

Hat man sich einmal für einen Lernort entschieden, muss das nicht endgültig sein. Schule, Schulverwaltung, Elternhaus sowie soziale und therapeutische Dienste können eng zusammenarbeiten und sich zu einem anderen Zeitpunkt neu für einen Förderort entscheiden.

Verschiedene Initiativen und Verbände von und für Eltern bzw. Menschen mit Behinderungen unterstützen Sie bei diesen Entscheidungen.

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Hilfreiche Links:

Informationen der Kultusministerkonferenz

Informationen der Kultusministerkonferenz zur inklusiven Bildung

Bereichsnavigation

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon