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Gleichstellung

Stand: 20.05.2019

Menschen haben verschiedene Behinderungen.
Und die Behinderungen sind unterschiedlich schwer.

Menschen mit verschiedenen Behinderungen und ohne Behinderung (Langebeschreibung verfügbar)

Menschen mit einer Schwer-Behinderung haben
ein Recht auf viele Hilfen.

Wenn sie einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr haben.

  • Sie haben ein Recht auf Nachteils-Ausgleiche.
  • Und sie haben besondere Rechte im Arbeits-Leben.

Manche Menschen haben einen kleineren Grad der Behinderung.
Sie brauchen aber vielleicht auch besondere Hilfen.

Ein Mann sitzt am Schreib-Tisch mit Computer und vielen Akten-Ordnern. (Langebeschreibung verfügbar)

Dann können diese Menschen einen Antrag stellen.
Damit sie die gleichen Hilfen bekommen,
wie schwer-behinderte Menschen.
Sie haben dann die gleichen Rechte wie schwer-behinderte Menschen.
Man sagt auch:
Sie sind schwer-behinderten Menschen gleich-gestellt.
Den Antrag für die Gleich-Stellung
kann man bei der Agentur für Arbeit stellen.

Achtung Schild (Langebeschreibung verfügbar)

Wichtig:
Der Grad der Behinderung muss mindestens 30 sein.

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Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

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