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Menschen haben verschiedene Behinderungen. Und die Behinderungen sind unterschiedlich schwer.
Menschen mit einer Schwer-Behinderung haben
ein Recht auf viele Hilfen.
Wenn sie einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr haben.
Sie haben ein Recht auf Nachteils-Ausgleiche.
Und sie haben besondere Rechte im Arbeits-Leben.
Manche Menschen haben einen kleineren Grad der Behinderung.
Sie brauchen aber vielleicht auch besondere Hilfen.
Dann können diese Menschen einen Antrag stellen.
Damit sie die gleichen Hilfen bekommen,
wie schwer-behinderte Menschen.
Sie haben dann die gleichen Rechte wie schwer-behinderte Menschen.
Man sagt auch:
Sie sind schwer-behinderten Menschen gleich-gestellt.
Den Antrag für die Gleich-Stellung
kann man bei der Agentur für Arbeit stellen.
Wichtig:
Der Grad der Behinderung muss mindestens 30 sein.