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Alle Menschen haben das Recht selbst-bestimmt zu leben.

Das bedeutet:
Eine Person entscheidet selbst,
was sie will und wie sie lebt.
Zum Beispiel:

  • Eine Person sucht aus: So möchte sie wohnen. (Langebeschreibung verfügbar)
    Wo sie wohnt.
  • Was sie arbeiten will.
  • Was sie in ihrer Freizeit macht.

Damit Menschen mit Behinderung selbst-bestimmt leben können,
ist es wichtig:

  • Dass Häuser barriere-frei sind.
  • Dass Straßen barriere-frei sind.
  • Dass Kinder-Gärten, Büchereien und Ämter barriere-frei sind.

Das bedeutet:

  • Eine Rollstuhlfahrerin fährt über eine Rampe (Langebeschreibung verfügbar)
    Für Menschen im Roll-Stuhl gibt es Rampen.
    Dann kommen sie ohne fremde Hilfe allein in Häuser.
  • Für Menschen mit Lernschwierigkeiten
    gibt es Leichte Sprache.
    Dann können sie viele Texte leichter verstehen.
Rotes Schild „Halt – leichte Sprache“

Dann können auch Menschen mit Behinderung überall mitmachen.

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Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon